Hallo,
ich habe eine Frage, und zwar besteht ein Unterschied zwischen dem „normalen“ Wohngeld und dem Wohngeld, das man erhält, wenn man einen ALG2 Antrag gestellt hat? Wenn ja, gibt es da finanzielle Unterschiede? Bekommt ein ALG 2 Empfänger „normales“ Wohngeld, oder würde das alles über das Sozialamt geregelt werden? Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten,
einen schönen Tag,
lena
ich habe eine Frage, und zwar besteht ein Unterschied zwischen
dem „normalen“ Wohngeld und dem Wohngeld, das man erhält, wenn
man einen ALG2 Antrag gestellt hat?
Hi,
wenn du ALG 2 erhälst, bekommst du kein Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, weil deine volle Miete bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt wird. Würdest du zusätzlich WG bekommen, würde dieses sowieso voll auf das ALG 2 angerechnet werden, du würdest also insgesamt genauso viel bekommen. Das Wohngeld nach dem WG-Gesetz ist für Bezieher der meisten Sozialleistungen abgeschafft worden, und zwar aus Vereinfachungsgründen. So muss man diesen Antrag nicht mehr zusätzlich stellen, und die Sachbearbeiter haben weniger Verwaltungsaufwand.
Das „normale“ Wohngeld kannst du bekommen, wenn dein Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Die Höhe des WG ist abhängig von Miethöhe, Einkommen, Personenzahl im Haushalt…
HTH
Gruß
Nelly
Danke!
Das beruhigt…etwas
Gruß,
Lena