Angenommen ein angestellter Arbeitnehmer, der ca. 30 Stunden in der Woche arbeitet, dessen durchschnittlicher Stundenlohn nicht über 7,50 Euro liegt und der zudem versucht, sich selbständig zu machen, stellt fest, dass seine derzeitigen Einkünfte nicht für den Lebensbedarf ausreichen. Er erwägt, entweder Wohngeld oder aufstockendes Hartz IV zu beantragen.
Beim Wohngeld, so viel weiß er, wird sein vorhandenes Vermögen mit herangezogen, beim aufstockenden Hartz IV nicht. Zudem weiß er, dass sein Vermögen nicht über den für Hartz IV anrechenbaren Grenzen liegt, es also nicht angerechnet werden kann.
Was hat er an Pflichten beim aufstockenden Hartz Iv zu erwarten? Muss er eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?
Kann ihm- trotz Vorhandenseins eines 30 Stundenjobs + zu leistender aufbauender Tätigkeit für seine Selbständigkeit (mindestens 15 Stunden pro Woche) - für Sondermaßnahmen, wie Bewerbungstrainings, 1-Euro-Jobs oder Bewerbungsverpflichtungen herangezogen werden?
Wie wird sein durchschnittliches Einkommen berechnet, wenn er erste, aber sehr kleine Aufträge hat? Bezieht sich die Berechnung des durchschnittlichen Einkommens auf eine 6- Monatsfrist? Oder auf ein zurückliegendes Jahr?
Er meint, er könne die Grundsatzfrage- Wohngeld oder Hartz IV - besser entscheiden, wenn er weiß, was wirklich alles an Verpflichtungen bei beiden Unterstützungsleistungen zu erwarten ist.
Wer weiß etwas dazu? Wer hat Erfahrungen (als Anspruchssteller oder als Sachbearbeiterr)?