Hallo,
ich absolviere seit 2 Jahren eine Ausbildung zum Handelsfachwirt (insgesamt sind es 3 Jahre), dies ist ein Abiturientenmodell. Ich habe innerhalb von den 2 Jahren den Einzelhandelskaufmann gemacht und befinde mich jetzt in der Fortbildung zum Handelsfachwirt. Während der 2 Jahre Einzelhandelskaufmann habe ich Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Diese ist jetzt „ausgelaufen“, die Weiterbildung zum Handelsfachwirt ist nicht mit BAB förderfähig. Daher habe ich, um einigermaßen über die Runden zu kommen, mal Wohngeld beantragt. Ich bekomme ja weiterhin nur eine Ausbildungsvergütung. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen mit zahlreichen Dingen die noch nachgereicht werden sollen, u.a. einen Bafögbescheid bzw. Bafögnegativbescheid. Kann ich denn dafür Bafög beantragen? Und was wenn ich das garnicht beantragen will? Da muß man ja die hälfte zurückzahlen, Wohngeld aber darf man behalten, wenn ich mich nicht täusche. Also jedenfalls habe ich weder eine Bafögbescheinigung, noch eine Negativbescheinigung - was mache ich nun???
Hallo,
Diese ist jetzt „ausgelaufen“, die Weiterbildung zum
Handelsfachwirt ist nicht mit BAB förderfähig.
Stimmt.
Du bist in einer schwierigen Situation, da du dich noch in einer dualen Ausbildung befindest und zeitgleich eine Weiterbildung absolvierst - richtig?
Kann ich denn dafür Bafög beantragen?
Bafög gibt es für Studenten (1/2 davon als Darlehen) und Schüler (also reine schulische Ausbildungen).
Meister-Bafög gibt es bei Weiterbildungen wie deiner, allerdings teilweise als Darlehen.
Und was wenn ich das garnicht beantragen will?
Dann gibt es wohl auch kein Wohngeld, da kein Nachweis über eine Absage vorliegt… Bei „normalen“ Azubis gibt es nur die Möglichkeit der BAB - eine Ablehnung reicht denen in deinem Fall anscheinend nicht aus.
Also jedenfalls habe ich weder eine Bafögbescheinigung, noch
eine Negativbescheinigung - was mache ich nun???
Meister-Bafög beantragen und in den leicht sauren Apfel beißen oder halt mit dem vorhandenen Geld auskommen…
Gruß
Tato
Ich würde an das Bafög Amt eine schriftliche Anfrage sende, ob in deinem Falle nicht evtl. sogar Schüler-Bafög möglich ist. Das wäre zwar weniger als Meister-Bafög aber du müsstest nichts zurück bezahlen.