Ein verheiratetes Paar mit einem Kind wohnt im ausgebauten Dachboden im Haus der Schwiegereltern. Die Schwiegereltern sind beide Rentner.
Das Paar hat zusammen ca. 1430€ Netto/Monat + Kindergeld für ein Kind.
Wohnung (ca. 90qm): Küche , Kinderzimmer , Wohnzimmer , Bad , Schlafzimmer , Flur .
Es besteht kein Mietvertrag !!
Können Sie trotzdem vom Amt Wohngeld bekommen, oder gibt es dafür grundlegende Voraussetzungen ?
Mietzuschuss würde es bestimmt nicht geben, da dafür ein Mietvertrag bestehen müsste !?
der springende Punkt ist doch, dass wohl keine Miete bezahlt wird?
Wenn das Paar Wohngeld beantragen willst, muss es auch Miete bezahlen.
Außerdem finde ich jetzt nicht, dass 1400 Euro wenig ist.
Vielleicht kann die Frau ja auch einfach 1-2 Tage die Woche arbeiten gehen. Sie hat ja die Schwieger-/eltern im Haus. Vielleicht können die den Enkel ja nehmen?
Ich selber bin alleinerziehend, verdiene in Teilzeit, mit Unterhalt und Wohngeld auch nicht mehr die das fiktive Paar, allerdings muss ich davon noch meine Miete zahlen.
Hallo,
Wohngeld/Mietzuschuss gibt es als Zuschuss für eine gezahlte Miete.
Wenn also eine Miete bezahlt wird und dies nachweisbar ist (z.B. durch regelmäßige Überweisungen), dann ist evtl. ein Mietzuschuss möglich. (wobei zu beachten ist, dass dann die Miete Einkommen für den „Vermiete“, also die Eltern/Schwiegereltern, darstellt und entsprechend bei der Steuererklärung zu berücksichtigen ist).
der springende Punkt ist doch, dass wohl keine Miete bezahlt
wird?
Ich selber bin alleinerziehend, verdiene in Teilzeit, mit
Unterhalt und Wohngeld auch nicht mehr die das fiktive Paar,
allerdings muss ich davon noch meine Miete zahlen.
Denk mal darüber nach.
Es gibt aber immer noch Rechte und Pflichten vom Staat und vom Bürger.
Sofern die Familie ihren Pflichten zur Berechnung des Wohngeldes nachkommen und dann ein Zuschuss gewährt wird, ist es in Ordnung.
Ob nun 1400€ + Kindergeld viel sind, darüber kann man sich streiten. Auch wenn in diesem Fall keine Miete gezahlt wird, halte ich das nicht für ein üppiges Einkommen.
Das Einkommen meiner Familie halte ich auch nicht für üppig und wir bekommen keine Transferleistungen oder Zuschüsse wie Kinderzuschuss oder Wohngeld, weil wir über den entsprechenden Sätzen liegen.