Wohngeld Pauschalabzug für Rentner

Hallo liebe Mitglieder von wer-weiss-was,

ich bin EU-Rentnerin. Mein Wohngeld für 2010 hat sich im Gegensatz zum letzten Jahr verringert, obwohl sich bei mir nichts geändert hat. Beim Vergleich der WG-Berechnung 2009/2010 fand ich einen Unterschied: Letztes Jahr erhielt ich einen Pauschalabzug von 10%, für 2010 nur noch 6%.

Meine Frage ist nun: Hat sich für Rentner etwas geändert? Ich zahle Kranken- und Pflegeversicherung. Oder: Ist die Berechnung für dieses Jahr falsch oder war sie für letztes Jahr falsch? (Hab Angst, wenn es letztes Jahr falsch war, dass ich zurückzahlen muss :frowning: ).

Ich wäre für Hilfe sehr dankbar!

Schöne Grüße an alle

Marion

Hallo,

sofern von der Rente Beiträge für die KV gezahlt werden, ist sie mit 10% zu pauschalisieren bzw. die Beiträge von der Rente abzuziehen, wenn sie unter den 10% liegen. Insofern würde sich ein Widerspruch lohnen.

Gruß!

Leider kann ich zum Pauschalabzug nichts schreiben.
Vielleicht doch mal beim Wohngeldamt direkt anrufen.

Grüße, Sabine

hallo Marion, leider kann ich nicht helfen da ich Experte für gastronomische Fragen bin. Schade, gruß dieter

Hallo Hoppel,

vielen herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort!!
Das hilft mir SEHR weiter. Ich werde Widerspruch einlegen!

Schönes Wochenende!!! :smile:)

Hallo Sabine,

vielen herzlichen Dank. Die Idee mit dem Anrufen ist gut, hab ich überhaupt nicht dran gedacht. Danke schön!!!

LG

Leider kann ich zum Pauschalabzug nichts schreiben.
Vielleicht doch mal beim Wohngeldamt direkt anrufen.

Grüße, Sabine

Hallo Dieter,

vielen Dank trotzdem für Deine Nachricht :smile:)

Ein schönes Wochenende wünscht Dir

Marion

hallo Marion, leider kann ich nicht helfen da ich Experte für
gastronomische Fragen bin. Schade, gruß dieter

hallo marion ,

nein keine sorge du hast nichts falsch gemacht—

10% pauschalabzug vom einkommen gibt es bei familienmitgliedern die Pflichbeiträge zur gesetzlichen kranken -und Pflegeversicherung ,pflichtbeiträge zur gesetzlichen rentenversicherung und steuern vom einkommen entrichten .

den pflichtbeiträgen zur gesetzlichen krankenkassen und rentenversicherung sind laufende beiträge mit bestimmter Zweckbestimmung gleichgestellt. das sind zb.freiwillige beiträge zur gesetzlichen krankenversicherung und rentenversicherung,beiträge zu privaten krankenversicherungen oder beiträge für lebensversicherungen soweit sie von einem familienmitglied für sich oder einen zum haushalt rechnendes familienmitglied entrichtet werden .

der pauschale abzug beträgt in jedem fall mindestens 6% ,dies gilt auch wenn alg leistungen ,sozialhilfe(grundsicherung) bezogen werden !

liebe grüsse nancy
ps: du muss nichts zurückzahlen das ist alles richtig berechnet worden!

Hallo nancy,

vielen vielen Dank für Deine Info. Das beruhigt mich schon ungemein. Ich hab da schon eine riesen Rückzahlung auf mich zukommen sehen… Puh, bin ich froh!

Ein schönes WE wünscht Dir
Marion

Hallo Marion

Letztes Jahr erhielt ich einen Pauschalabzug von 10%, für 2010 nur noch 6%.

Laut dem folgenden verlinken Flyer, der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegeben wurde und den Titel ‚Wohngeld 2010‘ trägt (also mit höchster Wahrscheinlichkeit aktuell und richtig ist), steht auf Seite 11 oder 12, dass der Pauschalabzug 10 % beträgt, wenn man Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-
und Pflegeversicherung vom Einkommen entrichtet.

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1125140/Wohngeld…

Es ist also davon auszugehen, dass dein jetziger Wohngeldbescheid fehlerhaft und der vorige richtig ist. Ich würde also so schnell wie möglich Widerspruch einlegen , bevor die Frist dafür abgelaufen ist.

Wenn die Frist schon abgelaufen ist, müsste man gucken, ob man hier nicht § 44 SGB X geltend machen kann. (Zitat aus diesem Gesetz: „Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt … worden ist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht … worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen.“)

Meine Frage ist nun: Hat sich für Rentner etwas geändert?

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1125140/Wohngeld…

In dem Link sind die Änderungen ab 2010 angegeben, und von einer entsprechenden Änderungen ist dort nichts zu finden. Es scheint ausschließlich Verbesserungen gegeben zu haben.

(Hab Angst, wenn es letztes Jahr falsch war, dass ich zurückzahlen muss :frowning: ).

Ich glaube, zurückzahlen müsste man sowieso nichts, auch wenn es falsch gewesen wäre.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

Bin aber nicht 100-%-ig sicher, ob SGB X (= S ozial G esetz B uch Nr. 10) auch bei Wohngeld angewendet wird, ich glaub aber schon, schließlich geht es um das Sozialgesetz, würde ich denken.

Viele Grüße

Hallo,

tausend Dank für Deine geniale Ausführung und die Links dazu!!!

Mein Wohngeld-Bescheid kam erst letzte Woche. Werde sofort Widerspruch einlegen, lt. Schreiben habe ich 4 Wochen Zeit. Werde auch die entsprechende Seite von Deinem angegebenen Link gleich dazulegen. Dann habe ich vielleicht die Chance, wieder mein altes Wohngeld zu bekommen *freu*.

Deinen Tipp, wie man mit abgelaufener Widerspruchsfrist umgeht, ist klasse!! Habe mir das sofort notiert, man weiß ja nie, ob man es nicht doch mal braucht. Wirklich gut zu wissen, dass nach Ablauf von Widerspruchsfristen in Sozialfällen nicht alles verloren ist

Also super lieben Dank nochmal. Deine Antwort war wirklich spitze!!

LG, Marion

Hallo Marion,

der Pauschalabzug von 6% statt 10% wird in der Regel berechnet, wenn weder Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Da Sie davon sprechen, dass Sie Kranken- und Pflegeversicherung zahlen sollten Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem zuständigen Betreuer/Ansprechpartner in Verbindung setzen!

Ein Pauschalbazug von 6% statt 10% auf das Gesamteinkommen kann die von Ihnen geschilderte Differenz ausmachen.

Hallo MrAC,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe mich jetzt entschlossen, gegen meinen Bescheid Widerspruch einzulegen, da meiner Sachbearbeiterin scheinbar dieser Fehler beim Pauschalabzug unterlaufen ist. Das macht mir Hoffnung!

Vielen Dank nochmals für Ihre kompetente Auskunft!

SG, Marion

Hallo Marion,

ich hoffe Sie haben den Widerspruch nicht alleine Aufgrund meiner Antwort eingereicht und berufen sich auf diese! Ich kenne Ihren Fall nicht bis ins Detail und habe lediglich eine allgemeine Aussage über die 6%/10% gemacht.

Mein „Gefühl“ geht zwar auch in Ihre Richtung aber eine genaue Aussage kann ich nicht machen. Ersparen Sie sich unnötigen „Papierkram“.

Beste Grüße

Hallo MrAC,

Sie müssen sich keine Gedanken machen. Ich habe mich auf Grund mehrerer Aussagen zu diesem Schritt entschlossen. Da meine Sachbearbeiterin eine sehr „kratzbürstige“ Person ist und mir bei einem Gespräch mit 99%iger Sicherheit sagen würde „Wenn Ihnen was nicht paßt, dann müssen Sie halt Widerspruch einlegen“ habe ich mich gleich für die schriftliche Variante entschieden. In diesem Fall werd ich wohl um den Papierkram nicht herum kommen.
Ich habe diesen Entschluss nicht von Ihrer Aussage abhängig gefasst.

Einen guten Start in die neue Woche wünscht Ihnen

Marion