Hallo Marion
Letztes Jahr erhielt ich einen Pauschalabzug von 10%, für 2010 nur noch 6%.
Laut dem folgenden verlinken Flyer, der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegeben wurde und den Titel ‚Wohngeld 2010‘ trägt (also mit höchster Wahrscheinlichkeit aktuell und richtig ist), steht auf Seite 11 oder 12, dass der Pauschalabzug 10 % beträgt, wenn man Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-
und Pflegeversicherung vom Einkommen entrichtet.
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1125140/Wohngeld…
Es ist also davon auszugehen, dass dein jetziger Wohngeldbescheid fehlerhaft und der vorige richtig ist. Ich würde also so schnell wie möglich Widerspruch einlegen , bevor die Frist dafür abgelaufen ist.
Wenn die Frist schon abgelaufen ist, müsste man gucken, ob man hier nicht § 44 SGB X geltend machen kann. (Zitat aus diesem Gesetz: „Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt … worden ist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht … worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen.“)
Meine Frage ist nun: Hat sich für Rentner etwas geändert?
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1125140/Wohngeld…
In dem Link sind die Änderungen ab 2010 angegeben, und von einer entsprechenden Änderungen ist dort nichts zu finden. Es scheint ausschließlich Verbesserungen gegeben zu haben.
(Hab Angst, wenn es letztes Jahr falsch war, dass ich zurückzahlen muss
).
Ich glaube, zurückzahlen müsste man sowieso nichts, auch wenn es falsch gewesen wäre.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
Bin aber nicht 100-%-ig sicher, ob SGB X (= S ozial G esetz B uch Nr. 10) auch bei Wohngeld angewendet wird, ich glaub aber schon, schließlich geht es um das Sozialgesetz, würde ich denken.
Viele Grüße