Hallo,
ich habe einen Beispielfall und würde mal bei Euch nachfragen, wie Ihr den so einschätzt.
Stellen wir uns vor jemand beantragt per Mail (Antrag und Dokumente unterzeichnet als PDF-Dokument im Anhang) Wohngeld.
Er erhält nach geraumer Zeit einen Ablehnungsbecheid wegen Nichtnachkommen Mitwirkungspflicht. Seine Mail hatte einen Anhang mit
ca. 40 Seiten und ungefähr 20 MB Speichervolumen.
Sämtliche Anträge ein paar Jahre zuvor hatte er ebenso positiv gestellt und bewilligt bekommen. Es klappte also immer.
Und nun wird nach einem Anruf im Amt mitgeteilt die Mail sei am bestimtmen Tag nicht eingegangen.
Eine Option (dekt sich der Antragsteller) wäre ein Widerspruch mit dem erneuten Senden der Unterlagen per Post und einem „Nachweis“ eines Ausdruckes, dass die Mail wirklich am bestimmten Datum gesendet wurde.
Selbst ein Nachwies mit den Logindaten und dem Sichten der Mail eines Amtmitarbeiters im Mailausgang kann ja angeboten werden.
Was zählt am Ende eigentlich? Der wahrheitsgetreue Nachweis des Sendens oder nur der Beweis des Eingangs? Und falls das Amt eine Obergrenze für Datenanhänge hat, muss Sie das öffentlich machen/angeben oder gar eine sozusagen „failure Mail“ raussenden?
Wie schätzt ihr das ein? Ach ja, nehmen wir mal an, es würden dadurch 3 Monate Wohngeld ausfallen.
Mfg und danke!