Wohngeld: Problem Zweitwohnsitz

Liebe Experten,

meine Situation ist folgende:
Da ich in einer anderen Stadt studiere, habe ich dort meinen Zweitwohnsitz gemeldet. Mein Hauptwohnsitz ist immer noch in meiner alten Heimatstadt.
Wir würden gerne in meiner Hauptwohnsitz-Stadt einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Nun meine Frage:
Werde ich zu dem Haushalt (meiner Mutter als Antragstellerin) mitgerechnet, wenn wir einen Antrag auf Wohngeld stellen, obwohl ich einen Zweitwohnsitz woanders gemeldet habe?

Ich habe schon versucht, in den Gesetzen zu suchen, aber leider nichts dazu gefunden.
Habt ihr vielleicht Tipps wo ich mich informieren kann?
Aber bitte nicht bei der zuständigen Behörde raten, das ist schief gegangen :frowning:

Vielen Dank,
Jen

Hallo,
da meine Schwester in einer ähnlichen Situation ist, weiß ich: Sie erhält als Studentin Wohngeld für ihren Zweitwohnsitz in der Stadt, wo der Zweitwohnsitz ist.
Wohngeld kann man nur dort beantragen, wo sich die Wohnung befindet, für die man Wohngeld haben möchte.
Das hat was mit verwaltungstechnischen und finanziellen Zuordnungen zu tun.
Falls in deinem Heimatort Wohngeld beantragt würde, so würde die Hauptwohnung (vielleicht) bezuschusst unter Mit-Berücksichtigung des Einkommens und des Wohnens deiner Mutter.

Beatrix
http://www.belzig-online.de

Hallo Beatrix,

danke für deine Antwort!

Nein, ich wollte eigentlich keinen Antrag auf Wohngeld in der Zweitwohnsitz-Stadt stellen.

Wir wollen in meiner Hauptwohnsitz-Stadt den Antrag stellen, da wir sicher sind, dass uns was zusteht.
Nur wissen wir leider nicht, ob ich zu dem Haushalt meiner Mutter (Antragstellerin) gehöre. Also: Ob ich auf den Formularen eingetragen werde oder nicht.
Und spielt das überhaupt eine Rolle, ob ich da eingetragen bin oder nicht?

Gruss,
Jen

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Wir wollen in meiner Hauptwohnsitz-Stadt den Antrag stellen,
da wir sicher sind, dass uns was zusteht.
Nur wissen wir leider nicht, ob ich zu dem Haushalt meiner
Mutter (Antragstellerin) gehöre. Also: Ob ich auf den
Formularen eingetragen werde oder nicht.
Und spielt das überhaupt eine Rolle, ob ich da eingetragen bin
oder nicht?

Hallo,
also du wohnst gemeinsam mit deiner Mutter in einer Wohnung? Dh. Ihr habe einen gemeinsamen Haushalt mit EINEM Mietvertrag? Auf welchen Namen lautet der Mietvertrag - derjenige, der die Miete zahlt, kann einen Wohngeldantrag stellen.
Für die Berechnung des Wohngeldes wird geschaut:
-wie hoch ist die Miete der Wohnung
-wie ist die Ausstattung und Lage der Wohnung
-wieviele Personen wohnen in der Wohnung
-wie hoch ist das (gemeinsame) Einkommen der Personen
Daraus wird der Wohngeldanspruch berechnet.

Beatrix
http://www.belzig-online.de

Vielen Dank für die Auskunft!!!

Gruss,
Jen

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