Zum 01.09.2004 sind mein Lebensgefährte und ich gemeinsam mit meinen
Töchtern in eine neue Wohnung gezogen, Unterschrift war am 14.08.
2004.
Am Tag der Unterschrift konnte ich nicht nicht anwesend sein, da
meine Tochter eine Blindarm-Op hatte.
Nun wird mir jeglicher Eintrag in den Mietvertrag verwehrt, sodas
sich das ganze nun auch auf das Wohngeld auswirkt.
Obwohl ich den Antrag mit unterschrieben und auch meine finaziellen
Verhältnisse offen gelegt habe, ist es so das wir 39 € insgesamt von
September bis November bekommen haben.
Wobei uns ein Anspruch von 200- 250 € monatlich ausgerechnet wurde.
Meine Frage wäre was kann ich tun um den vollen uns zustehenden
Betrag zu erhalten.
Trotz das meine Vermieterin mir den Miteintrag in den Mietvertrag
verwehrt.
Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Unterschrift des Mietvertrages hier ausschlaggebend ist.
Die Verhältnisse sind doch für den Wohngeldantrag entscheidend, dh. dein Lebensgefährte stellt den Antrag auf Wohngeld mit Angabe der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben (hier vermutlich 4), und dem Gesamteinkommen von euch allen. Da dürfte es eigentlich unerheblich sein, ob du den Vertrag mit unterschrieben hast oder nicht.
Vielleicht fragst du mal bei deiner Wohngeldstelle nach, warum es weniger ist als vorher ausgerechnet.
Das haben wir ja schon gemacht, wir haben gefragt wie diese berechnung zustande kommt.
die antwort war das wir ja nicht verheiratet sind und darum ich keinen anspruch auf wohngeld habe, da ich nicht mit im mietvertrag stehe.
gehe ich allerdings zum sozialamt dann ist es eine eheähnliche gemeinschaft, egal wer mit im mietvertrag steht.
immerhin bin ich hier gemeldet und auch der ganze andere ärger den wir mit unserer vermieterin haben ist bei der wohngeldstelle bekannt.
die antwort war das wir ja nicht verheiratet sind und darum
ich keinen anspruch auf wohngeld habe, da ich nicht mit im
mietvertrag stehe.
das ist richtig, dein Freund muss den Antrag stellen!
Aber er kann alle Haushaltsmitglieder zur Berücksichtigung mit angeben, so dass eben nicht 1 Person in der Wohnung wohnt, sondern eben 4(?). Wenn alles nichts hilft, funktioniert vielleicht ein Untermietvertrag mit deinem Freund…
wir haben angerufen und nachgefragt, und uns wurde mitgeteilt das ich und meine Kinder nicht zählen, da wir nicht im Mietvertrag aufgeführt sind.
Wenn wir verheiratet wären wäre das anders, ich sehe nicht ein wegen Wohngeld zu heiraten.
Und das ich meine Finanzen offenlegen sollte, diente angeblich nur der Feststellung wieviele Leute denn hier wohnen würden.