Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr für 8 Monate Wohngeld bezogen (bis 31.12.17). Ich bin selbstständig, alleinerziehend mit 1 Kind, und mein Einkommen schwankt. Innerhalb dieser Bezugzeit hatte ich eine Auftragssteigerung und meine Einnahmen erhöhten sich um 30%. Dies hatte ich der Wohngeldstelle nicht gemeldet und ab dem 01.01.18 hatte ich dann kein Wohngeld mehr beantragt (, obgleich ich laut Wohngeldrechner ich immer noch Anspruch auf Wohngeld gehabt hätte, wenn auch geringer). Seit 2 Monaten ist es jetzt leider wieder so, dass meine Einnahmen geringer sind und ich wieder auf dem Niveau bin wie bei der Antragsstellung 2017.
Meine Fragen lauten nun:
- Wird die Forderung bzgl- zu hohem Leistungsbezug verrechnet, falls ich jetzt einen neuen Wohngeldantrag stelle?
- Droht mir ein Bußgeld wegen Nicht-Meldung der zeitlich begrenzt höheren Einnahmen?
Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe!