Wohngeld: Schenkung VOR dem Antrag

Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:

Mutter M möchte ihrem Sohn S einen Betrag von 40.000 EUR schenken.

S plant in einem Zeitraum von unter einem Jahr nach dieser Schenkung, Wohngeld zu beantragen. S hat aktuell kein Einkommen und plant das Vermögen zum Lebensunterhalt heranzuziehen. (Mindesteinkommen und Plausibilität sind also gegeben und hier nicht das Thema.)

Vermutlich wird die Wohngeldstelle diese Schenkung als Einkommen betrachten und einen WG-Anspruch verneinen.

Welche (100% !!!) legalen (!!!) Gestaltungsspielräume lassen sich nutzen, etwa um den Vermögenszuwachs von S in die fernere Vergangeheit zu verlagern. So war das informelle Schenkungsversprechen z.B. schon lange erfolgt, nur der „Abruf“ bzw. die Übergabe erfolgt erst jetzt.

Bei Unklarheiten, bitte rückfragen.

Vielen Dank!

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße

Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:

Mutter M möchte ihrem Sohn S einen Betrag von 40.000 EUR
schenken.

S plant in einem Zeitraum von unter einem Jahr nach dieser
Schenkung, Wohngeld zu beantragen. S hat aktuell kein
Einkommen und plant das Vermögen zum Lebensunterhalt
heranzuziehen. (Mindesteinkommen und Plausibilität sind also
gegeben und hier nicht das Thema.)

Vermutlich wird die Wohngeldstelle diese Schenkung als
Einkommen betrachten und einen WG-Anspruch verneinen.

[…]

Hallo Pluton 125,
tut mir wahnsinnig leid, aber da bin ich überfordert. Will Dir nichts Falsches sagen.
Deshalb hoffe ich, dass Du bereits von anderer Stelle eine konkrete Auskunft erhalten hast.
Wünsche Dir alles Glück der Erde.
LG
Puddelchen

Hallo Pluton 125,
sorry, aber ich kenne keinen Weg.

Hallo! Wennn das Geld schon da ist. Ist es Vermögen. Das Amt fragt nicht nach wann und woher das Vermögen ist. So viel ich weiß ist bei Harz 4 der Monat wichtig in dem mann Einnahmen hatte.