Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:
Mutter M möchte ihrem Sohn S einen Betrag von 40.000 EUR schenken.
S plant in einem Zeitraum von unter einem Jahr nach dieser Schenkung, Wohngeld zu beantragen. S hat aktuell kein Einkommen und plant das Vermögen zum Lebensunterhalt heranzuziehen. (Mindesteinkommen und Plausibilität sind also gegeben und hier nicht das Thema.)
Vermutlich wird die Wohngeldstelle diese Schenkung als Einkommen betrachten und einen WG-Anspruch verneinen.
Welche (100% !!!) legalen (!!!) Gestaltungsspielräume lassen sich nutzen, etwa um den Vermögenszuwachs von S in die fernere Vergangeheit zu verlagern. So war das informelle Schenkungsversprechen z.B. schon lange erfolgt, nur der „Abruf“ bzw. die Übergabe erfolgt erst jetzt.
Bei Unklarheiten, bitte rückfragen.
Vielen Dank!