Hallo!
Sind Familienheimfahrten zur elterlichen Wohnung erhöhte Werbungskosten, die die Wohngeldbehörde anerkennen muss?
Danke im Voraus!
Hallo!
Sind Familienheimfahrten zur elterlichen Wohnung erhöhte Werbungskosten, die die Wohngeldbehörde anerkennen muss?
Danke im Voraus!
Sind Familienheimfahrten zur elterlichen Wohnung erhöhte
Werbungskosten, die die Wohngeldbehörde anerkennen muss?
Hallo,
als solche müßte sie zunächst das Finanzamt anerkennen. Fahrten zur elterlichen Wohnung sind in der Regel Privatvergnügen.
Gruß
Hallo Rüdi,
Wo wäre der reale Bezug zu den Wohnkosten der eigenen Unterkunft zu
sehen…? " Privatvergnügen " ist ein gutes Stichwort…
Mfg
nutzlos
Weitere Details zur Frage:
In diesem Fall erhalten die Eltern weiterhin Kindergeld, weil die Familienkasse Familienheimfahrten zur elterlichen Wohnung, die den weiteren Lebensmittelpunkt darstellt, als Werbungskosten des Kindes anerkennt.
Das Kind ist Antragssteller auf Wohngeld.
Ein Steuerbescheid vom Finanzamt liegt leider noch nicht vor.
Hallo Rüdi,
das dürfte schon wider ein anderes Thema sein.
Lass dich doch mal von den jeweiligen Behörden gezielt beraten.
Mfg
nutzlos
Hallo Rüdi,
Ich sehe den Zusammenhang aber immer noch nicht…
Wenn das Kind zu seiner Schule /Ausbildung / Arbeit fährt, kann es Werbungskosten für die Fahrten zur Bildungsstätte / Arbeit geltend machen.
Dabei sollte in der Regel die Strecke zwischen Hauptwohnsitz und
Bildungs / Arbeitsstätte maßgebend sein.
Die Reisekosten kann er über das Finanzamt abrechnen, sofern die
aktuellen Gesetze dieses zulassen, und er nicht von seinem Bildungs-
träger / Arbeitgeber dafür schon Pauschalbeträge erhält.
Wenn das Kind aber aus der elterlichen Wohnung auszieht und nur noch
für ( z.B. Wäsche, Essen, familiäre Bande regelmäßig heimkommt )
Wo sind dann Werbungskosten zu sehen für Pendeln zwischen eigener
Wohnung und Elternhaus? Diese " jugendliche Teilselbstständigkeit "
wird doch über das Kindergeld abgegolten.
Die regelmäßigen Besuche bei den Eltern sind normalerweise als
" Privatsache " anzusehen. Hat nichts mit Ausbildung und beruflicher
Ausbildung im Sinne des Dorthinkommens zu tun.
Aber für die gesamten beruflich / ausbildungsbezogenen Mehraufwendungen sollte ohnehin ein Steuerberater befragt werden.
Wohngeld und Fahrtkosten sind verschiedene Bereiche…
Mfg
nutzlos