wohne in einer staatlich geförderten Wohnung,beziehe hartzIV. wenn mein lebenspartner bei mir einzieht,gemeldet ist,wird dann die wohnung nicht mehr vollständig vom amt bezahlt,sondern der betrag gekürzt/gestrichen, weil der mitbewohner in arbeit ist?das ist eine frage, die uns sehr beschäftigt. wir haben nicht die absicht, den staat über gebühr zu belasten,wollen aber auch nicht unnötig geld verlieren. wie ist die rechtslage in diesem fall? kann uns jemand einen rat geben, wie wir am besten vrgehen? wohnbaugesellschaft benachrichtigen? Arge informieren? einfach einziehen? zu keinem was sagen, weil es niemand was angeht? bitte möglichst bald um resonanz und wünsche noch ein schönes wochenende. catze.
Hallo,
Ich würde mir einfach eine Beratung von einem Rechtsanwalt einholen.Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist die Beratung kostenlos.
Viele Grüsse FB