Wohngeld statt ALG II ?

Hallo Forum,
hier mal eine rein hypothetische Frage dazu, ob es nicht sinnvoller wäre Wohngeld anstelle von ALG II zu beantragen :

Er ist arbeitslos/-suchend und hat keinerlei Einkommen, seine Freundin (=Bedarfsgemeinschaft (BG)) arbeitet und erhält mtl. ca. 1700,- brutto = 1100,- netto. Beide wohnen in gemeinsamer Mietwohnung und zahlen zusammen 270,- kalt / 335,- warm.
Er beantragt ALG II, das Einkommen seiner Freundin wird in der BG angerechnet. Er erhält daher nur ca. 120,- ALG II.

Wäre es in diesem Fall sinnvoller gewesen Wohngeld anstelle ALG II zu beantragen. Laut Wohngeldrechner im Internet würden ihm hier ca. 235,- zustehen?
Kann man einfach Wohngeld beantragen und auf ALG II verzichten?

Vielen Dank für eure Antworten…
Thorsten

Hi,
das müsste eigentlich möglich sein. Eigentlich müsste Wohngeld sogar vorrangig vor ALG2 sein. Derjenige sollte mal mit der Wohngeldstelle sprechen und sich das durchrechnen lassen, und wenn es wirklich mehr ist als ALG2, dann sollte er auf das ALG2 verzichten und stattdessen Wohngeld beantragen.

Gruß
Nelly

Hallo

das müsste eigentlich möglich sein. Eigentlich müsste Wohngeld
sogar vorrangig vor ALG2 sein. Derjenige sollte mal mit der
Wohngeldstelle sprechen und sich das durchrechnen lassen, und
wenn es wirklich mehr ist als ALG2, dann sollte er auf das
ALG2 verzichten und stattdessen Wohngeld beantragen.

Aber andererseits muss er doch bei Wohngeld nachweisen können, wovon er lebt, und das ginge in diesem Falle ja nur, wenn die Freundin ihm schriftlich bestätigt (also sich schriftlich dazu verpflichtet), ihm irgendeinen Betrag monatlich zu zahlen. Jedenfalls wurde das früher so gemacht.

Ich weiß auch nicht, inwieweit die Freundin sich damit dauerhaft zur Zahlung verpflichtet und ob sie da wieder so einfach rauskommt.

Na ja, wenn es tatsächlich eine eheähnliche Gemeinschaft ist und sie auch für ihn zahlen und die Verantwortung übernehmen will, wäre das ja ok, aber ansonsten sollten sie doch lieber klarmachen, dass sie gar keine eheähnliche Gemeinschaft sind.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Hallo

Aber andererseits muss er doch bei Wohngeld nachweisen können,
wovon er lebt, und das ginge in diesem Falle ja nur, wenn die
Freundin ihm schriftlich bestätigt (also sich schriftlich dazu
verpflichtet), ihm irgendeinen Betrag monatlich zu zahlen.
Jedenfalls wurde das früher so gemacht.

Die Freundin muss den Antrag stellen, niemand sonst… dann passt das

Der Kater

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Hallo,
rein hypothetisch sollte man sich aber auch die Frage stellen, wo er dann krankenversichert ist.
Man müsste dann freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, was nicht unter 180,-- € zu haben ist. Und die gesetzliche Pflegeversicherung kommt auch noch dazu.
Die Arge würde das auch übernehmen.
Man kann dagegenhalten, er könnte ja nebenher Gelegenheitsjobs machen und kann alles behalten, die Arge würde dagegen ab 100,-- € alles dagegenrechnen. Man muß sich das genau durchrechnen.

Gruß
acuario

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Hallo

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Die Freundin muss den Antrag stellen, niemand sonst… dann
passt das

Der Kater

Hallo Kater Mikesch,

du meinst: Die Freundin müsse den Wohngeldantrag stellen!?
Leider wird bei dem Brutto-Einkommen kein Wohngeld mehr gezahlt, da ja die Ausgaben für IHN nicht berücksichtigt werden. Das ist nun mal das Problem dieses neu geschaffenen Konstrukts „Bedarfsgemeinschaft“
Ich denke die Bestätigung der Freundin zur Unterstützung wäre kein Problem, alles eine Frage der Formulierung :smile:
Aber danke für deine Antwort…

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo Simsy,

das mit der Bedarfsgemeinschaft ist leider schon durch (dumm,dumm,dumm!), und die Arge doch vom plötzlichen Gegenteil zu überzeugen wird schwer!
Danke für deine Antwort…

Hallo

das mit der Bedarfsgemeinschaft ist leider schon durch
(dumm,dumm,dumm!), und die Arge doch vom plötzlichen Gegenteil
zu überzeugen wird schwer!

Das kommt drauf an!
Sind die Betroffenen nur gefragt wurden, ob sie halt zusammenwohnen und ein Paar sind?
Oder sind sie gefragt worden, ob sie füreinander einstehen? Das ist ja nämlich das einzige entwcheidende Kriterium für eine eheähnliche Gemeinschaft. Wenn diese Frage nicht kam, kann man ja immer noch sagen, dass dies eigentlich gar nicht der Fall sei.

Wurde ihnen vielleicht vorher gesagt, eine entsprechende Erklärung sei notwendig?

Wenn die Bedarfsgemeinschaft unter falschen Voraussetzungen angenommen wurde, dann müsste man seinen Irrtum berichtigen dürfen. Allerdings sollte die Realität nicht völlig außer acht gelassen werden.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Die Freundin muss den Antrag stellen, niemand sonst… dann
passt das

Der Kater

Hallo Kater Mikesch,

du meinst: Die Freundin müsse den Wohngeldantrag stellen!?
Leider wird bei dem Brutto-Einkommen kein Wohngeld mehr
gezahlt, da ja die Ausgaben für IHN nicht berücksichtigt
werden.

Genau! Weil sie nämlich gar nicht dazu verpflichtet ist, für ihn zu zahlen. Sie macht das völlig freiwillig, und wenn sie nicht zahlen will, kann er gucken, wo er bleibt.

Viele Grüße
Simsy