Wohngeld - steht es mir zu?

Hallo zusammen,

ich befinde mich im Moment noch in der Ausbildung und verdiene 593,00 Euro brutto (478,- Euro netto). Ab März bin ich wahrscheinlich arbeitslos, weil es mit der Übernahme schlecht aussieht. Im Moment wohne ich mit meinem Freund und meiner kleinen Tochter (2 J.) in einer Wohnung, die meiner Schwiegermutter gehört. Leider komme ich mit ihr absolut nicht klar und da sie mit im Haus wohnt, macht mich das psychisch ziemlich fertig. Ich möchte deswegen so schnell wie möglich hier raus, weil ich es nicht mehr aushalte! Ich würde mit meiner Tochter allein ausziehen, da mein Freund nicht mitkommen will.

Jetzt meine Fragen:

  1. Steht mir Wohngeld zu? Wenn ja, wieviel?

  2. Muss ich erst zum Amt gehen und das abklären und und kann mir dann ne Wohnung suchen?

  3. Oder kann ich mir erst ne Wohnung suchen und dann zum Amt gehen und abklären, ob sie die Miete (teilweise) übernehmen?

  4. Kann das Amt Wohngeld ablehnen mit der Begründung, dass ich da bleiben soll wo ich bin, weil ich da keine Miete bezahle?

  5. Kann ich noch andere Zuschüsse beantragen?

Über viele Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar!

Vielen Dank!!!

Guten Tag,

da kenne ich mich leider überhaupt nicht aus! Trotzdem viel Erfolg!

MfG Freidrich

Bitte unbedingt rechtzeitig bei der Agentur f. Arbeit (Arbeitsamt) melden mit dem Argument der wahrscheinlichen Nichtübernahme. Nehmen Sie Ausbildungsvertrag und die letzten paar Verdienstbescheinigungen mitnehmen. Vielleicht können die ihnen bereits sagen, wie hoch voraussichtlich ihr Arbeitslosengeld sein wird. Da es evtl. recht niedrig sein wird, können Sie sich bei der ARGE melden, um ab Ende Ihrer Ausbildung Arbeitslosengeld II (eher bekannt als Hartz-IV)zu beziehen. Bitte unbedingt auch deim Arbeitsamt als arbeitssuchend ab Ende der Ausbildung melden. Selbstverständlich können Sie Wohngeld beantragen zusätzlich zum Arbeitslosengeld. Wenn Sie aber ALG-II erhalten können, wird hierfür der Wohnbedarf mit berechnet und man kann nicht auch noch zusätzlich Wohngeld erhalten. Sollte Ihr Freund auch der Vater Ihres Kindes sein, unbedingt drauf achten, dass er zuverlässig den Unterhalt fürs Kind bezahlt ab dem Moment Ihres Auszuges.
Für alle Varianten gilt: fragen Sie erst mal bei Wohngeldstelle und ARGE, welche Miethöhe die als angemessene Miete ansehen würden. Und dann: viel Glück bei der Wohnungssuche!
Alles Gute!

Wohnung suchen und Wohngeld beantragen.
ist aber nur ein Zuschuß zur Miete, keine Übernahme.

gruß, Sabine

Hallo Stefanie,
das klingt alles nicht gut. Ich bin mir sicher, dass Du normaler Weise einen Anspruch auf Wohngeld bei Deinem Verdienst hast. Es hängt natürlich von der Miete ab. Ich würde mir an Deiner Stelle eine Wohnung erst einmal suchen, bevor Du aber den Vertrag unterzeichnest würde ich mich beim zustädigen Wohngeldamt Deines Bezirkes mit dem Vorvertrag direkt melden und Dir dort dann den Bescheid abholen, ob Du Anspruch hast und wie viel. Auf jeden Fall Deine Verdienstbescheinigung mitnehmen.
Mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Tut mir leid.
Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg.
Puddelchen

Hallo!

Das Wohngeld gibt es, wenn Hartz IV nicht greift. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden Sie arbeitslos werden. D.h. Sie haben keine Einkünfte, evtl. Unterhalt für Ihr Kind.
So bekommen Sie nicht Wohngeld sondern Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Da Sie alleine (nicht bei Ihren Eltern) wohnen können Sie sich eine Wohnung suchen und dann sie Übernahme der Kosten bei der ARGE oder der Arbeitsagentur beantragen. Auch mit Ihrem derzeitigen Lohn steht Ihnen dies ergänzend zu.

Viele Grüße,
Nicole

Hallo Stefanie,

kein Mensch kann DIch zwingen, irgendwo wohnen zu bleiben.
Gehe erst mal zum Wohnungsamt und beantrage Wohngeld. Frag auch gleich, ob die für Dich eine Wohnung haben.
Wenn Du eine Wohnung gefunden hast, die den Auflagen der ARGE entspricht (das Wohnungsamt weiß, wie groß und wie teuer eine Wohnung sein darf), dann gehe zur ARGE und beantrage ALG II.
Leg das Ganze so dar, dass Du DIch von Deinem Freund trennst.
Weiterhin kannst Du dann Umzugskostenbeihilfe beantragen, wenn Du Möbel mitnimmst, oder aber Beihilfe zur Erstausstattung, DU brauchst schließlich Möbel für Dich und Dein Kind, Tapeten, Teppiche, eine Küche, Geschirr, usw.
Und nicht vergessen: Zuschuss für Alleinerziehende!!!

Du und DEin Kind bekommen dann von der ARGE zusätzlich zu Deinem Verdienst ca.850,00 € monatlich (Ich hab mal Mietkosten von 415,00 € gerechnet, das ist hier der bewilligte Satz, der aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist), so dass Du dann im Monat auf ca. 1330,00 € kommst.
SOlltest DU nach Deiner Ausbildung nicht übernommen werden, erhältst Du von der ARGE immerhin ca 1100,00 € monatlich.
Kindergeld habe ich jetzt übrigens nicht einkalkuliert, das wird angerechnet. Aber so hast DU schon mal einen kleinen Überblick.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

Gruß,
Rainer

Liebe Stefanie Kreutzer,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute zu Gesicht bekomme. Ist Ihre Anfrage noch aktuell?
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch