Wohngeld - Student - Finanzierung durch Eltern

Hallo liebe Community,
An die Checker von euch:

Bin nicht mehr Bafög berechtigt (Förderungshöchstdauer überschritten).

Wohne im Studentenheim (232 Euro Gesamtmiete) und bekomme ca. 450 Euro von meinen Eltern um die Miete zu zahlen und für Essen, Überleben etc.

1.) Habe ich einen Anspruch auf Wohngeld?
2.) Kein Plan was ich bei der Verdienstbescheinigung angeben soll, bin nirgends angestellt und verdiene keinen Cent.

Bitte um Mithilfe

hallo ,

nein du hast leider keinen anspruch auf wohngeld , da das wohngeld einkommensabhängig ist (einkommen aus einem arbeitverhältnis) daher bräuchtest du ja neben einer verdienstbescheinigung ,auch noch die lohnabrechnungen und eine arbeitgeberbescheinigung - das kann du ja nicht nachweisen .

andere möglichkeiten beihilfen zu beantragen gibt es in deinem fall auch nicht …du hast also nur die möglichkeit mit dem geld auszukommen welches dir deine eltern ohnehin schon geben oder du suchst dir einen job :smile:

lieben gruss nancy

Sie können Wohngeld beantragen. Über die Überschreitung der Förderungshöchstdauer wird es einen schriftlichen Nachweis geben. Als Student kann man Wohngeld nur beantragen, wenn kein BaföG gewährt wird. Wenn Sie gelegentliche Jobs ausüben (abends, Wochenende, Semesterferien) eben jeweils die Verdienstbescheinigungen der Wohngeldstelle vorlegen. Vermutlich erhielten Sie die Verdienstbescheinigung aozusagen automatisch mit dem Wohngeldantrag. Legen Sie beim Antrag vor: Mietvertrag, wenn möglich die letzte Nebenkostenabrechnung, Nachweis der Unterhaltszahlungen Ihrer Eltern,Nachweis, dass kein BaföG mehr bezahlt wird, Immatrikulationsbescheinigung. Erläuterungen, die den zur Verfügung stehenden Platz im
Antragsformular sprengen, können Sie auf einem beizulegenden Extra-Blatt beifügen.
Alles Gute!

Hallo Paschke 2007,
danke für Deine Anfrage. So genau kann ich es Dir auch nicht sagen.
Die Wohngeldstelle will genau wissen, wieviel Miete Du zahlen musst. Wieviel seid Ihr denn in der Wohnung, wieviel bezahlt jeder? Dann müssen Dir Deine Eltern bescheinigen , was sie Dir zuzahlen und das alles musst Du dann zum Wohngeldamt bringen - die helfen Dir dann schon weiter.
Wünsche Dir viel Glück. Hoffentlich hatte jemand anders mehr Ahnung wie ich
Wünsche Dir einen frohen 1. Advent.
Puddelchen