wer kein Bafög erhält, hat dem Grunde nach auch hieraus keinen Anspruch auf Wohngeldzuschuß durch bafög, also besteht Anspruch auf Wohngeld, wenn man das Wohngeldgesetz anschaut, stellt man dann fest, daß, wenn man dem Grunde nach keinen Anspruch auf Wohngeldzuschuß erhält, das Wohngeldamt zuständig ist, da können die sich drehen und wenden, wie sie sich wollen, man muß hier auch Beharrlichkeit an den Tag legen und evtl. den Dienstellenleiter konsultieren, Fragt dann doch mal nach den Ablehnungsgründen und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage hier abgelehnt wird.
Diese Voraussetzungen treffen natürlich nur im sozialen Rahmen zu.
frdl. Gruß
Hallo
wer kein Bafög erhält, hat dem Grunde nach auch hieraus keinen
Anspruch auf Wohngeldzuschuß durch bafög, also besteht
Anspruch auf Wohngeld,
Richtig, wenn man aus einem anderen Grund als „zu wohlhabende Eltern zu haben“ kein Bafög bekommt. Und tatsächlich versuchen die einen da abzuwimmeln sobald man das Wort „Student“ erwähnt. Ist aber trotzdem keine leichte Sache: Ich bin 28 und wohne etwa 350km von meinem Elternhaus entfernt und ich sollte doch tatsächlich irgend sonen beglaubigten Wisch einreichen, wo drinsteht, dass mir bei meinen Eltern kein Wohnraum mehr zur Verfügung steht, inklusive Auflistung der Zimmer mit qm-Anzahl und ihrer Nutzung…
Fakt ist: theoretisch wäre bei meinen Eltern noch ein kleines Zimmer frei in dem ich doch wohnen könnte, ist ja schließlich mein Problem, dass ich weggezogen bin!!!
Ich finde das ziemlich unfaßbar
Gruß
Andrea