Hallo, ich habe eine Frage: Mein Mann ist … Amerikaner und seit 4 Jahren in Deutschland, als selbständiger Wellnessmasseur. Seit 1 1/2 Jahren sind wir verheiratet und er hat bis 11/2013 eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nun bekommen wir ein Kind und ich frage mich ob wir ggf. für das Jahr der Elternzeit Wohngeld beantragen können ohne das wir Probleme für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben später. Ich werde nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Wäre für Tipps und Infos dankbar.
Hallo Ninja,
mein Gebiet ist SGBII (HartzIV), von Wohngeld hab ich keine Ahnung.
Grüße
Almut
Hallo,
da kenne ich mich nicht wirklich aus. Frag doch mal direkt beim Landratsamt an, die sind dafür zuständig. Ansonsten kann dir vielleicht noch ProFamilia weiter helfen.
Grüße
Caddy
Hallo Ninjalaluna,
vielen Dank für Deine Anfrage. Leider weiß ich da auch nicht genau Bescheid und ich möchte Dir nichts Falsches sagen. Hoffentlich hast Du von anderer Seite Bescheid erhalten. Wünsche Euch viel Glück und Erfolg.
Puddelchen