Wohngeld trotz Job?

Ich habe vor kurzem angefangen in einem neuen Job, da aber die Probezeit auf 6 Monate eingestuft wurde kann man ja nie wirklich planen. Ich würde gerne in eine Wohnung ziehen, bin Rollstuhlfahrer und würde gerne Wohngeld beantragen da ich trotz des Jobs nicht viel Geld habe um mir eine Wohnung leisten zu können. Wie müsste ich vorgehen um eine Wohnung bezahlt bzw teilbezahlt zu bekommen? Gibt es als Schwerbehinderten andere Voraussetzungen?

Hallo,

je nach Land und Bundesland sind andere Behörden zuständig. Eine Beratung beim Integrationsamt könnte helfen, weiter kann die zuständige soziale Stelle beraten und helfen. Einfach im Internet recherchieren und dort anrufen für einen Termin. Einen Antrag auf Wohngeld kann man ja dennoch stellen, das wird dann geprüft und die Frist ist gewahrt.

Gruß
cosis

hallo ali, das was du da schreibst hört sich gut an mit der Arbeit, aber mit der Probezeit kann man wirklich nichts planen.
Denn es kann ja sein das man nach der Probezeit nicht richtig eingestellt wird, wie es fast überall in jeder Branche ist.
Wie das ist mit Schwerbehinderten Menschen wie es in deinen Fall ist weiß ich nicht, es gibt doch bestimmt eine Einrichtung die dir dabei helfen kann.
Bei nichtbehinderten Menschen die wenig Einkommen haben ,ist es auch schwer eine bezahlbare Wohnung zu bekommen, wenn man keine Unterstützung vom Jobcenter oder wenn man älter ist, vom Sozialamt bekommt.
Wie du schreibst hast du ein kleines Einkommen, da mußt du bestimmt auch aufstockendes Hartz IV beantragen, dies würde ich erst mal machen. Dann würde ich beim Amt nachfragen ob du überhaupt umziehen darfst in eine Rollstuhlgerechte Wohnung. wenn du diese Bescheinigung in den Händen hälst, kannst du dich auf die Suche machen um eine behindertengerechte Rollstuhlgerechte Wohnung zu suchen.
Ich weiß es ist schwer, aber es gibt bestimmt auch für behinderte Menschen eine Einrichtung bei der du nachfragen kannst.
Wenn du dann eine entsprechende Wohnung gefunden hast mußt du eh zum Amt und dir die Bestätigung holen, das sie einverstanden sind mit der Miete.Vergesse aber nicht vorher beim Amt eine Antrag zu stellen auf Kostenübernahme der Kaution, Umzugskosten (Da du ja behindert bist und nicht selbst anpacken kannst) und evt. einen antrag auf Wohnungseinrichtung oder wenn es deine erste Wohnung ist auf Erstausstattung. Dann zurück zum Vermieter Mietsvertrag unterschreiben. Mit dem Mietsvertrag zurück zum Amt und einen Antrag auf Hartz IV mit Mietskosten stellen.
ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
MfG Qualle2008 (Carola)

Guten Morgen!
Bei Behinderungen kenne ich mich leider überhaupt nicht aus. Wohngeld allerdings kann ja jeder der zu wenig verdient beim zuständigen Amt beantragen. Ich würde es auf alle Fälle mal versuchen.
Viel Glück

Bezahlt bekommen Sie die Miete nicht. Wohngeld stellt immer nur einen Zuschuss zu den Wohnkosten dar. Einen Wohngeldantrag können Sie erst stellen, wenn Sie einen Mietvertrag vorlegen können. Sicherheitshalber würde ich an Ihrer Stelle bei der Wohngeldstelle nachfragen, ob dort die Wohnung als angemessen vom Preis her gilt, noch bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Infos in jedem Fall bei der bei der Wohngeldstelle Ihres Wohnortes. Als Rollstuhlfahrer (Schwerbehindertenausweis vorlegen) haben Sie einen gewissen „Bonus“ betreffend Größe und Miethöhe der Wohnung. Immerhin sollte sie für Sie geeignet, damit behindertengerecht, sein. Als Unterlagen bei der Antragstellung sind vorzulegen: Verdienstbescheinigung (ein Formblatt, das der Arbeitgeber auszufüllen hat, erhalten Sie beim Abholen des Antragsformulars - biedes gibt es auch im Internet zum Ausdrucken). Gut wäre es, wenn die Nebenkosten aufgeschlüsselt wären, da wichtig ist, wieviel Sie für Heizung und Warmwasser aufzuwenden haben. Falls das nicht so genau zu definieren ist, kann v. d. Wohngeldstelle höchstens eine Pauschale für Heizung und Warmwasser angesetzt werden. Wohngeld wird für eine bestimmte Zeit bewilligt. Änderungen während dieser Zeit (beim Lohn o. ä.) müssen in jedem Fall der Wohngeldstelle mitgeteilt werden.
Alles Gute!

Hallo,

erster Ansprechpartner ist für Dich nicht die Wohngeldstelle, sondern die örtlich zuständige Reha-Servicestelle
http://www.reha-servicestellen.de/
Bei der Du Dich über Hilfen gem. § 55 Abs. 2 Nr. 5
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__55.html
beraten lassen solltest.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Ali,

du müsstest ins Internet auf die Seite des Amtes in Deiner Stadt wo du Wohngeld beantragen kannst.Dort ist sind die Kriterien deutlich gemacht.Es ist abhängig vom Einkommen wie und ob Du unterstützt wirst.
Da Du schwerbehindert bist solltest Du Dich beim Versorgungsamt erkundigen welche Kosten die für Dich übernehmen würden (nicht die Mite sonder Notwendigkeiten wegen Deiner Behinderung).
Beim Wohngeldantrag selbst gibt es keine besonderen Vorausssetzungen für Schwerbehinderte.Es gilt die Einkommensgrenze–wie gesagt das musst Du Dir angucken.
Sorry für die späte Antwort ,war in Urlaub.
Viel Glück und hoffentlich eine feste Einstellung nach der Probezeit
LG
Roberta

Hallo,

im Internet gibt es diverse Rechner, mit denen man seinen Wohngeldanspruch berechnen kann. (z. B. www. geldsparen.de)

Als Schwerbehinderter ist, soviel ich weiß, der Wohngeldsatz etwas höher.

Wohngeld wird beim Amt für Soziale Dienste auf dem Rathaus beantragt. Da kann man sich auch diesbezüglich beraten lassen.

ich hoffe, ich konnte weiter helfen.

Grüße
Caddy

Sprich mit Deinem Fallmanager im Sozialamt.
Gruß
Friedhelm

Hallo Ali,
mit Wohngeld kenne ich mich leider nicht so aus, aber ich würde in keine allzu große Wohnung ziehen, denn wenn du im schlimmsten Fall wieder auf Hartz IV kommst, müsstest du ggf wieder umziehen, was für dich als Schwerbehinderten sicher schwierig würde. Vielleicht gibt es trotz deines Jobs vom Arbeitsamt noch Unterstützung aufgrund deines Behindertenstatuses.
Wünsche Dir für den Job alles Gute!

Hallo Ali,
danke für Deine Anfrage. Leider kann ich Dir da auch nicht helfen, da ich davon auch keinen blassen Dunst habe. Habe mich damit leider noch nicht ausgiebig befasst und will Dir nichts falsches schreiben. Hoffentlich hat Dir jemand anderes bereits einen guten Tip geben können. Wünsche Dir viel Glück.
Puddelchen

Du kannst Dir eine Wohnung anmieten,u.über die Wohnumfeld Beratung,erforderliche Behinderteneinrichtungen einfordern.Ist aber nur ein Anfang.Vor Ort SoVD ist Dein Ansprechpatner1
mfg.richter63

Das Wohngeld wird nach dem Einkommen,Gehalt und nach der Miete bzw. Quadratmeter berechnet. Würde an deiner Stelle mal beim Wohngeldamt nachfragen ob bei Behinderten bzw. Schwerbeschädigten eine andere Einkommensgrenze gilt und wie wichtig eine behindertengerechte Wohnung für dich ist.