Wohngeld trotz mietshaus?

Hallo Ihr Lieben,

seit einem Jahr haben wir ein sehr günstiges Haus für 500 EUR Kaltmiete beziehen können.

Nun bekommen wir aber im Dezember Familienzuwachs, so dass meine Frau als Mitverdienerin ausfällt (derzeit geringfügig beschäftigt) Wir sind dann 2 Erwachsene und 2 Kleinkinder

Hallo HappyFamily,
danke für Deine Anfrage. Ich habe zwar damit noch keine Erfahrungen gemacht aber ich würde an Eurer Stelle auf jeden Fall einen Antrag auf Wohngeld stellen, dass kann auf jeden Fall nicht falsch sein und mehr als eine abschlägige Antwort, was ich aber nicht glaube, kann nicht passieren. Also beim zuständigen Wohngeldamt, meist im Bürgeramt untergebracht, einen Antrag holen , ausfüllen und hinbringen.
Viel Glück und Erfolg.
Liebe Grüße
Puddelchen

Hallo,

man bekommt auch wenn man ein Haus zur Miete bewohnt Wohngeld. Außerdem könntet ihr noch Kinderzuschlag beantragen. Außerdem gewährt das Jugendamt Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten für Kinder ab 3 (Kindergarten). Für Wohngeld und Kinderzuschlag gibt es dibverse Rechner im Netz.

Deine Frau wird ja mindestens 300 € Elterngeld erhalten. Beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag werden 300 € vom Elterngeld nicht als Einkommen angerechnet.

Grüße
Caddy

hallo ,

wenn ihr keine alg2 leistungen (ergänzende) bezieht könnt ihr natürlich wohngeld beantragen …

ihr braucht dafür den hauptantrag für wohngeld, mietvertrag ,nebenkostenabrechnung, vermieterbescheinigung (vom vermieter auszufüllen), arbeitgeberbescheinigungen (von den arbeitgebern auszufüllen) und die lohnabrechnungen (dez 2011- bis jetzt)

alle vordrucke gibt es hier im internet zum ausdrucken …und am schnellsten werden die anträge bearbeitet wenn ihr alle oben aufgeführten papiere zusammmen habt …(die anträge solltet ihr aber am besten vor dem 26. eines monats bei der wohngeldstelle einreichen …damit ihr noch in den sogenannten rechenlauf reinkommt …ansonsten wird alles erst nen monat später bearbeitet

lieben gruss nancy

Geht auch bei einem gemieteten Haus. Es werden lediglich sehr hohe Nebenkosten (besonders Heizung) evtl. nicht in voller Höhe als angemessen erachtet. Also: Viel Glück.

Hallo,
laut deiner Schilderung gehe ich ganz fest davon aus, dass ihr Wohngeld erhalten werdet. Und ja, man kann auch Wohngeld erhalten, wenn man ein Haus zur Miete bewohnt. Am Besten geht ihr im Internet mal auf Wohngeldrechner, da könnt ihr dann Vorab schon mal sehen, was Euch in etwa zusteht. Vielleicht habt ihr auch noch einen zusätzlichen Anspruch auf Kinderzuschlag (Höchstbetrag 140 € pro Kind) nicht zu verwechseln mit Kindergeld. Auch dafür gibt es unter Kinderzuschlag einen Rechner im Internet.Kinderzuschlag wird oft beim ersten Mal abgelehnt, dann einfach Widerspruch einlegen und die Berechnungsgrundlage zusenden lassen. Dann könnt ihr sehen, ob das Amt auch richtig gerechnet hat.
Ich wünsche Euch viel Glück und drücke beide Daumen, dass es klappt.
Liebe Grüße, Speedy