Gedankenspiel:
Familie Mustermann hat vor einiger Zeit ein sehr günstiges Mietshaus mit Grundstück (netto Kaltmiete 500 EUR) bezogen.
Frau Mustermann erwartet nun aber ihr zweites Kind und fällt nach der Geburt als Mitverdienerin aus, da sie zuvor nur geringfügig beschäftigt war.
Herr Mustermann muss nun für ca. 1 Jahr Miete und Nebenkosten für Familie Mustermann komplett alleine aufbringen.
Besteht auch bei Mietshäusern, wie bei Mietwohnungen die Möglichkeit Wohngeld bei der Gemeinde zu beantragen?