Wohngeld trotz Steuerrückerstattung?

Hallo,

wenn man jetzt grundsätzlich einen Anspruch auf Wohngeld nach WOGG hat und nun vom FA die ESt-Rückerstattung 2007 bekomm_t_: Wird dies auf die Wohngeldhöhe angerechnet oder nicht?

Gruß
Harald

MOD: s. kursiv (Ich darf ja in so 'nem Fall nicht explizit sagen, warum ich was editiert habe… Ist hier aber ausdrücklich ein AUSNAHME (wg. der Kürze des Textes und des ursprünglichen, nur sehr grenzwertigen Verstoßes!)

Hi,
nein, es wird nur das (regelmäßige) Einkommen angerechnet. Eine Steuererstattung ist kein Einkommen.

Gruß
Nelly