Hallo,
ist unter folgenden Voraussetzungen Wohngeld beziehbar?
– unter 25
– Abiturient, ab August voraussichtl. Ausbildung
– BAföG-Antrag abgelehnt
Warum? Zu hohes Einkommen/Vermögen der Eltern? Dann
Unterhaltsanspruch gegen diese.
Nein. Besuch des Gymnasiums -> nicht BAfÖG-gefördert.
Also wenn das Bafög abgelehnt wurde, weil die Art und Form der Ausbildung grunsätzlich nicht förderungsfähig ist, dann könnte man Wohngeld bekommen. Würde es jedoch bspw. wegen zu hohem Einkommen/Vermögen abgelehnt, obwohl die Ausbildung selbst förderungswürdig wäre, dann gibt es grundsätzlich kein Wohngeld.
– allein wohnend
Wie bisher finanziert?
noch nicht
Ach so, es geht also um die Frage, ob es möglich wäre ab August.
– Verdienst aus Mini-Job (350 €)
Einkommen ist für Wohngeld mit hoher Wahrscheinlichkeit zu
gering.
„für Wohngeld zu gering“? Leuchtet mir nicht ein. Wenn es ein
geringes Einkommen ist (ist es ja zweifelsohne), ist man doch
gerade Wohngeld-berechtigt…?!?
Das sollte man eigentlich denken. Aus irgendeinem Grund gibt es jedoch verschiednste Formen von staatlicher Hilfe. Neben AlgII eben auch Wohngeld. Während nun Alg2 einen Einkommensersatz darstellt, ist das Wohngeld lediglich ein Zuschuß zu den Mietkosten. Aus dieser Formulierung heraus wird dann klar, dass das eigene Einkommen zumindest komplett für den eigenen Lebensunterhalt und einen großen teil der Miete reicht. In der Konsequenz lohnt sich Wohngeld nur dann, wenn man mit seinem Einkommen + Wohngeld so ungefähr an AlgII ranreicht und man über Vermögen verfügt, welches einen AlgII-Anspruch ausschließt. Das ist alles nicht unbedingt logisch. Komischerweise hat ja z.B. ein Student aus irgendeinem Grund einen geringeren (maximalen) Gesamtanspruch auf BaföG als ein Arbeitsloser auf AlgII. In der Konsequenz wird man dafür, dass man sich bildet schlechter gestellt. Gut, das ist aber eher ein Thema für den Bereich Innenpolitik.
Zudem würde ich gerne wissen, was es mit dem Kindergeld auf sich hat. Ich habe gelesen, dass selbst bei Auszug des Kindes dem Elternteil/den Eltern jenes zusteht. Ist dies korrekt?
Im Prinzip ja, man kann jedoch vereinbaren, dass es dem Kind
direkt überwiesen wird. Wenn die Eltern das nicht wollen:
Pech. Unterhalt müssen sie allerdings zahlen.
Dann relativiert sich das ja.
Ist der Sinn des Kindergeldes nicht, dem KIND ein Minimum an Lebensstandard zu ermöglichen, egal, wo dieses wohnt, und eben nicht den Eltern?
Kann man so sehen, wenn man will, muss man aber nicht. Zuerst
müssen jedenfalls die Eltern dieses Minimum sicherstellen.
Hierfür bekommen sie vom Staat Kindergeld und ggf. auch noch
andere Unterstützung. Das es nicht fürs Minimum an
Lebensstandard gedacht ist, kann man daran sehen, dass es 1.
viel zu gering dafür ist und 2. auch Eltern bekommen, die es
nicht nötig hätten.
Ich hoffe, es kann jemand helfen.
Liebe Grüße
Ob’s geholfen hat? 
grüße
Danke für die Mühe, werde aber wohl auch noch einmal
Anwaltsrat einholen. Habe nun shcon sehr viele
unterschiedliche Meinungen gehört.
Das kann nie schaden, gerade im Sozialrecht gibt es Kniffe und Fallstricke, die man sich kaum vorstellen kann.
Es könnte sich jedenfalls ab August die Konstellation ergeben, dass Ausbildungsvergütung = Arbeitseinkommen + Kindergeld + Wohngeld reichen können. Vorraussetzung: Die Ausbildung ist nicht nach BaföG förderungswürdig. Ist sie das, kann man Wohngeld gleich vergessen. Aber das beste wird wirklich sein, sich fachlich beraten zu lassen.
Wäre aber dankbar für erneutes Eingehen auf die ersten Teile…
LG