hallo:wink:bin ganz neu hier und hab da mal eine frage.ich hoffe,das mir einer helfen kann. ich habe vor kurzem bab beantragt,der bewilligt wurde. zusätzlich erhalte ich lerlingsgeld 325€ und kindergeld .da ich zusammen mit meinem kind in der wohnung lebe beziehe ich nochmal kindergeld und unterhalt des vaters.
jetzt die frage: hatte vorher wohngeld für die kleine bekommen,da ich hartz empfänger war. erhalte ich das wohngeld trotzdem noch? in meinen bab- antrag wir auf miete keine rücksicht genommen.
MFG Christin
hallo ,
ja wohngeld steht dir zu ,du musst nur den antrag stellen!
gruss nancy
Hallo,
es wird durchaus bei dem BAB auf die Miete Rücksicht genommen, nämlich in Form einer Mietpauschale.
Abgesehen davon besteht nicht für das Kind ein Anspruch auf Wohngeld, sondern für Mutter und Kind.
Gruß!
Hallo Christin,
sorry, dass ich erst jetzt antworte, war im Krankenhaus.
Leider kann ich Dir dazu auch keine konkrete Antwort geben - hatte diesen Fall noch nicht.
Hoffe, dass Dir jemand anders helfen konnte.
Viel Glück - und frohe Pfingsten
Puddelchen