Guten Tag,
kann es sein, dass bei einem Familieneinkommen X, das vor und nach der Elternzeit genau gleich ist und einer unveränderten wohnlichen Situation, Wohngeld unterschiedlich berechnet wird?
angekündigte Elternzeit von Vater U.: Mitte Dezember bis Mitte April (vier Monate)
–> Wohngeld bewilligt auf Grundlage der Elternzeit von Januar bis einschließlich April.
dann innerhalb der Elternzeit Entschluss von Vater U. um einen Monat zu verlängern, also bis Mitte Mai (insgesamt fünf Monate)
Wohngeldantrag entsprechend für einen weiteren Monat gestellt
–> Wohngeld bewilligt für den Monat Mai
ABER: fällt deutlich niedriger aus, als für die vier anderen Elternzeitmonate.
Kann das sein?! Auf Nachfrage beharrte man auf dem Amt auf die Richtigkeit der Berechnung, konnte aber auch nicht wirklich erklären, wie die Differenz zustande kommt.
Wie gesagt, finanziell und wohnlich hat sich nichts verändert.
Für Vater U. ist die Differenz im Wohngeld nicht nachvollziehbar, zumal das Amt erklärt hat, wenn von Anfang an fünf Monate Elternzeit angezeigt worden wären, dann wäre es auch für alle fünf Monate gleich hoch ausgefallen. ?!?!?
Versteht das einer?
MfG
Hallo,
kann es sein, dass bei einem Familieneinkommen X, das vor und nach der Elternzeit genau gleich ist und einer unveränderten wohnlichen Situation, Wohngeld unterschiedlich berechnet wird?
Ja.
angekündigte Elternzeit von Vater U.: Mitte Dezember bis Mitte April (vier Monate) --> Wohngeld bewilligt auf Grundlage der Elternzeit von Januar bis einschließlich April.
Für Demzember war das Familieneinkommen noch zu hoch?
dann innerhalb der Elternzeit Entschluss von Vater U. um einen Monat zu verlängern, also bis Mitte Mai (insgesamt fünf Monate)
Wohngeldantrag entsprechend für einen weiteren Monat gestellt --> Wohngeld bewilligt für den Monat Mai
ABER: fällt deutlich niedriger aus, als für die vier anderen Elternzeitmonate.
Auch wenn deutlich deutlich markiert wurde, so geht doch dessen Inerpretation gelegentlich auseinander.
Kann man vielleicht eine Prozentzahl hören? Rein fiktiv natürlich.
Kann das sein?! Auf Nachfrage beharrte man auf dem Amt auf die Richtigkeit der Berechnung, konnte aber auch nicht wirklich erklären, wie die Differenz zustande kommt.
Also wenn das keine schlüssige Argumentation ist, weiß ich nicht. Man weiß nicht warum, aber es muss richtig sein. Wirklich gut.
Wie gesagt, finanziell und wohnlich hat sich nichts verändert.
Also nur der Höhe des Einkommens nach. Keine Veränderung in der Art oder bei den Nebenkosten?
Für Vater U. ist die Differenz im Wohngeld nicht nachvollziehbar, zumal das Amt erklärt hat, wenn von Anfang an fünf Monate Elternzeit angezeigt worden wären, dann wäre es auch für alle fünf Monate gleich hoch ausgefallen. ?!?!?
Versteht das einer?
Vielleicht. Im letzten Jahr gab es noch einen Heizkostenzuschuss. Wenn der Bescheid also bereits letztes Jahr erging, könnte es sein, dass dieser noch berücksichtigt wurde, während dies für einen Bescheid in diesem Jahr nicht mehr geht. Hier kann man das mal nachvollziehen: http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…? Auf der Startseite wird gleich auf den Rechtsstand 2011 und das Fehlen der Heizkostenkomponente hingewiesen.
Grüße
Hallo,
kann es sein, dass bei einem Familieneinkommen X, das vor und nach der Elternzeit genau gleich ist und einer unveränderten wohnlichen Situation, Wohngeld unterschiedlich berechnet wird?
Ja.
angekündigte Elternzeit von Vater U.: Mitte Dezember bis Mitte April (vier Monate) --> Wohngeld bewilligt auf Grundlage der Elternzeit von Januar bis einschließlich April.
Für Demzember war das Familieneinkommen noch zu hoch?
Nein, auch vor Dezember gab es Wohngeld, aufgrund der beginnenden Elternzeit aber nur bewilligt bis einschließlich Dezember und natürlich niedriger als für die Elternzeit.
dann innerhalb der Elternzeit Entschluss von Vater U. um einen Monat zu verlängern, also bis Mitte Mai (insgesamt fünf Monate)
Wohngeldantrag entsprechend für einen weiteren Monat gestellt --> Wohngeld bewilligt für den Monat Mai
ABER: fällt deutlich niedriger aus, als für die vier anderen Elternzeitmonate.
Auch wenn deutlich deutlich markiert wurde, so geht doch
dessen Inerpretation gelegentlich auseinander.
Kann man vielleicht eine Prozentzahl hören? Rein fiktiv
natürlich.
Gut. Mehr als die Prozentzahl: Deutliche wäre in diesem fiktiven Fall, dass das Wohngeld statt 357€ in den ersten vier Monaten Elternzeit „nur“ 258€ für den fünften Monat beträgt - also rund 25% niedriger ausfällt. Das ist doch sicher nicht mit einer weggefallenen Heizkostenpauschale erklärbar?! Zumal der erste Bescheid einen Mietzuschuss ab 1.01.2011 bewilligt.
Kann das sein?! Auf Nachfrage beharrte man auf dem Amt auf die Richtigkeit der Berechnung, konnte aber auch nicht wirklich erklären, wie die Differenz zustande kommt.
Also wenn das keine schlüssige Argumentation ist, weiß ich
nicht. Man weiß nicht warum, aber es muss richtig sein.
Wirklich gut.
Wie gesagt, finanziell und wohnlich hat sich nichts verändert.
Also nur der Höhe des Einkommens nach. Keine Veränderung in
der Art oder bei den Nebenkosten?
Rein garnichts. Einkommen vor und nach der Elternzeit sowie Miete, Kinderzahl usw. komplett identisch.
Für Vater U. ist die Differenz im Wohngeld nicht nachvollziehbar, zumal das Amt erklärt hat, wenn von Anfang an fünf Monate Elternzeit angezeigt worden wären, dann wäre es auch für alle fünf Monate gleich hoch ausgefallen. ?!?!?
Versteht das einer?
Vielleicht. Im letzten Jahr gab es noch einen
Heizkostenzuschuss. Wenn der Bescheid also bereits letztes
Jahr erging, könnte es sein, dass dieser noch berücksichtigt
wurde, während dies für einen Bescheid in diesem Jahr nicht
mehr geht. Hier kann man das mal nachvollziehen:
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…?
Auf der Startseite wird gleich auf den Rechtsstand 2011 und
das Fehlen der Heizkostenkomponente hingewiesen.
Ja, also daran kanns wohl nicht liegen (s.o.).
Also doch falsch berechnet?!?
Ist es vielleicht möglich, dass ein Berechnungsfehler im ersten Bescheid ist? Könnte das Amt dann rückwirkend Geld zurück fordern? Vielleicht sollten also keine „schlafenden Hunde“ geweckt werden?!?
Oder einfach Einspruch einlegen!? Was passiert dann eigentlich?
Grüße
Ebenso! und Danke!
Hallo,
Also solange der Bescheid in 2010 erging kann das sein. Wer beispielsweise im Dezember einen Bescheid für 12 Monate bekam (also 12/2010 bis 11/2011), der hat auch noch bis November 2011 diese Heizkostenpauschale berücksichtigt bekommen.
Für Vater U. ist die Differenz im Wohngeld nicht nachvollziehbar, zumal das Amt erklärt hat, wenn von Anfang an fünf Monate Elternzeit angezeigt worden wären, dann wäre es auch für alle fünf Monate gleich hoch ausgefallen. ?!?!?
Also das könnte ich mit Bezug auf die Heizkostenpauschale nachvollziehen. Ist diese denn im ersten fiktiven Bescheid dabei gewesen bzw. erging dieser noch in 2010 oder schon in 2011? Und sind in beiden Bescheiden ansonsten die Daten zu Einkommen und Miete etc. die gleichen?
Auf der Startseite wird gleich auf den Rechtsstand 2011 und das Fehlen der Heizkostenkomponente hingewiesen.
Also doch falsch berechnet?!?
Das ist nicht die unwahrscheinlichste Möglichkeit, zumal die ja nach eigenen Bekunden nicht wissen, was sie da rechnen.
Ist es vielleicht möglich, dass ein Berechnungsfehler im ersten Bescheid ist?
Ja. Entgegen häufiger Unterstellungen verrechnen sich die Bearbeiter nicht absichtlich zu Ungunsten der Antragsteller, die sind oft wirklich nicht die intelligentesten. Naturgemäß hört man jedoch nur Klagen über die zu niedrig berechneten.
Könnte das Amt dann rückwirkend Geld zurück fordern?
Die könnten den alten Bescheid aufheben und einen neuen, dann richtigen erlassen.
Vielleicht sollten also keine „schlafenden Hunde“ geweckt werden?!?
Die Gefahr besteht natürlich immer. Aber eigentlich müßte man die mit seiner Frage schon geweckt haben.
Oder einfach Einspruch einlegen!? Was passiert dann eigentlich?
Das sollte Widerspruch heißen und der würde dann geprüft. In NRW und vielleicht noch woanders ist das Widerspruchsverfahren jedoch abgeschafft. Da geht es dann gleich beim Verwaltungsgericht los.
Also beim verlinkten Wohngeldrechner hat man alles, also insbesondere die Mietstufe, korrekt eingegeben bzw. so wie es im aktuellen Bescheid steht und der Rechner kommt auf einen höheren Betrag?
Dann kann man damit vielleicht mal zum Amt gehen und sich das erklären lassen und bei dieser Gelegenheit ggf. auch gleich den Widerspruch zu Protokoll geben.
Direkt erklären wird es hier, ohne die Bescheide zu sehen, niemand können.
Grüße