Hallo,
ich wäre sehr dankbar wenn hier jemand helfen könnte.
Eine Person beantragt Wohngeldund mit im
Haushalt lebt der 6jähriger Sohn.Dieser hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50% und
zusätzlich das Merkzeichen H(hilflos).
Wenn ich mir nun das Wohngeldgesetz durchlese komme ich zu dem Schluß dass der Person da ein Freibetrag von 1200 Euro
jährlich zusteht.Die Sachbearbeiterin sagt nein.Erst wenn die Person eine Pflegestufe nachweisen könnte,
sprich Pflegegeld für ihn erhalten würde.
Aber im §17 Absatz 2. steht dieses:1 200 Euro für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von unter 80 bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege
Und dann zu den Verwaltungsvorschriften konnte ich dieses finden:
17.03.2 Nachweis der häuslichen Pflegebedürftigkeit
(1) Die häusliche Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI ist in der Regel nachzuweisen durch Vorlage eines Bescheides der zuständigen Stelle
- über den Bezug einer Leistung bei häuslicher Pflege nach den §§ 36 bis 39 SGB XI und teilstationärer Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI,
- über den Bezug von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 64 SGB XII,
- über den Bezug von Pflegezulage nach § 35 BVG und den Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären,
- über den Bezug von Pflegezulage nach § 267 Abs. 1 LAG oder über die Gewährung eines Freibetrages wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c LAG.
(2) Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit kann auch durch Vorlage des Merkzeichens ,H" im Ausweis nach § 69 Abs. 5 SGB IX erbracht werden.
Also müsste der Person doch,für mein Verständnis der Freibetrag zustehen.Oder verstehe ich hier etwas grundlegend falsch?!Vielen
Dank schon im Vorraus!
LG