ich würde gerne wissen, ob man als ALG2-Empfänger auch Wohngeld bekommen könnte. Ich habe das immer so verstanden, dass ALG2 bzw. Harz4 das Wohngeld ausschließt, da schon Wohnzuschlag vom Amt bezahlt wird bzw. das Amt bereits die Miete bezahlt und man somit keinen „doppelten“ Mietzuschuss bekommen kann.
Danke im voraus!
MfG
vita
Hallo, das ist richtig. Da das Jobcenter ja die komplette Miete übernimmt wenn die Kaltmiete in dem Satz liegt in dem die Richtlinien sind. Daher dekt der betragt die komplette miete und somit ist kein antrag auf Wohngeld gestattet.
Ich habe das immer so verstanden, dass ALG2 bzw. Harz4 das Wohngeld ausschließt, da schon Wohnzuschlag vom Amt bezahlt wird bzw. das Amt bereits die Miete bezahlt und man somit keinen „doppelten“ Mietzuschuss bekommen kann.
Das hast du genau richtig verstanden!
Die Miete inkl. Nebenkosten und Heizung wird komplett übernommen, solange sie jedenfalls nicht zu hoch ist.