Oh Gott, bitte helft mir! Ich sehe noch gar nicht durch. Bin allleinerziehend und nehme jetzt einen Minijob an. Die Arge will mich immer vermitteln an Orte wo ich ohne Auto nicht hinkomme und die Arbeitszeiten als Alleinerzihende mit Zwillingen (8 Jahre)z.B. im Dreischichtsystem nicht machbar sind. Jetzt habe ich ein Angebot für Minijob im Ort, wo ich anfangs für ca. 250-300Euro dazuverdienen kann. Sie wie ich glaub, steht mir dann ausgleichend algii zu? An weiterem Einkommen habe ich Kindergeld für zwei Kids und Unterhaltsvorschuss gesamt 360euro. Meine Miete beträgt 530euro kalt und ich habe einen bei mir gemeldeten Sohn mit 18, der aber in Spanien studiert und für den ich zahlen muss. Er bekommt kein Bafög und hat auch sonst kein Einkommen außer Kindergeld. Ich muss ihn also finanziell unterstützen, da er ja ne Wohngemeinschaft am Studienort bezahlen muss, sowie Studienmaterial, Essen usw. Keine Ahnung wie ich das alles machen soll!Von der Arge sind meine Anträge abgelehnt, für Zusätze der Kinder. Die Kleinen haben zu viel Einkommen- Kindergeld plus UVG und mein Großer ist kein Haushaltsmitglied, obwohl er ja immer noch gemeldet ist bei mir. Könnte verzweifeln. Jetzt meine Frage, steht mir Wohngeld zu? Wo beantrage ich das? (Habe bei Arge eingereicht, im Bescheid steht aber 0,0 für Unterkunft und Heizung.(Da ist Minijob noch nicht drin)Kinderzuschlag erhalte ich auch für kein Kind, wisst ihr was ich beantragen soll, oder wie ich in meinem Fall am günstigsten vorgehe? Noch habe ich die Möglichkeit, mit meinem neuen Arbeitgeber zu verhandeln, ich wäre euch echt dankbar.
Hallo Plapperschnabel,
leider habe ich mit dem Problem bisher keine Erfahrung, darf auch keine Rechtsberatung machen. Falls es hier keine befriedigende Antwort gibt, bitte einmal bei den nachfolgenden Foren / Portalen versuchen. Viel Erfolg.
http://www.erwerbslosenforum.de/
http://www.sozialhilfe24.de/forum/
http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1
Hallo,
Also, erstens steht dir kein Wohngeld zu, den ALG II und Wohngeld heben sich auf. Wenn Du mit Wohngeld zum Minijob und Kindergeld+ Einkommen auskommst gibt es kein ALG II.
Der Bedarf erhöht sich mit dem Minijob, so dass Du 100 Euro in jedem Fall mehr hast und dann dazu noch etwa 20 % dessen was darüber liegt. Die restlichen 80% des über 100 Euro liegenden Betrages rechnet das Jobcenter gegen das (ja vom Steuerzahler aufgebrachte) ALG II auf.
Beispiel: alles bleibt beim alten und du hast 300 Euro Einkommen aus dem Minijob.
Du bekommst dein AlgII um 160 euro verringert, da Du ja eingenes Einkommen ahst, hast aber unter dem Strich 140 Euro als vorher. Rechnet man die Fahrtkosten auch noch ab dürften immer noch 100 Euro bleiben die Du durch den Minijob mehr hast.
Und je eher du wieder einsteigst, desto leichter hast Du es hinterher im Job! Es steigert auch das Selbstwertgefühl!
Dann nochein guter Tipp! Mit 8 sind deine kinder alt genug um in einen Schulhort zu gehen nach der Schule!
Ich bin auch alleinerziehend, meine Kleine ist 9 geht seit 4 Jahren in den Hort ich arbeite Vollzeit!
Wieso suchst Du dir nicht einfach eine normale Arbeit und eine Hausaufgabenbetreuung statt dich noch länger um das viel zu wenige Harzt IV zu sorgen und mit dem Hausaufgabenstress rumzuschlagen !???
Die arge gibt es übrigens nicht mehr, es heißt jetzt Jobcenter-GE. Aber die müssen ja vermitteln, daher wirst du immer wieder angebote bekommen! Allerdings kannst Du dich wehren etwas annhemen zu müssen, aufgrund dessen du morgends vor 8.00 Uhr aus dem Haus müsstest und nicht um 13 Uhr wieder zu Hause wärst! Da kämst du als Alleinerziehende vor jedem Sozialgericht mit durch, denn es gibt ja keine Betreuung!
Hoffe das hat Dir geholfen.
Gruß
Gwenhyfar
Hallo, mal erst mal keine Panik. Lassen Sie sich mal in Ruhe beraten im Sozialamt und im Amt für Wohngeld und evtl in der Verbraucherberatung an Ihrem Ort. Wenn Sie so wenig Geld zum leben haben, müssen Sie den Sohn nicht mehr unterstützen, der in Spanien lebt. Er muss selbst dann Bafög bekommen oder jobben gehen. Evtl. können Sie in eine preiswertere Wohnung umziehen. Fragen Sie das Wohnungsamt, ob die Ihnen helfen können. Daß das mit dem Schichtdiebst und ohne PKW und mit den Kindern nicht geht, müssen Sie der Arge erklärern oder von einem anwalt erklären lassen, wenn die Arge weiterhin Probleme macht. Ihnen steht ein kostenloser Anwalt zu, bzw Beratungshilfe zu und auch in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes können Sie sich kostenlos beraten lassen und den Antragsschein für die Beratungshilfe für einen RA bekommen. Sie könnten schon den Minijob annehmen und aufstockend ALHI II oder Sozialhilfe beantragen. Jobs, die Sie faktisch ohne Auto nicht erreichen können, müssen Sie glaube ich nicht annehmen. Ist bei Ihnen nicht auch so eine Beratungstelle für Arbeitslose in der Nähe? oder eben RA suchen aus Tel.Buch, der Fachgebiet Sozialrecht hat. Miete und Hilfe zum Lebensunterhakt für Sie muß von der Arge übernommen werden, wenn die Wohnung nicht zu groß ist. Alles Gute. Nicht verrückt machen lassen. Fragen Sie die Arge danach, ob die Sie nicht an eine Jobbörse für Frauen und Mütter bitte vermitteln, zuweisen kann. Die sind dann besser auf Sie eingestellt.
Hallo
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Die Zuweisung einer Maßnahme oder Arbeitsstelle ist dann zumutbar, wenn derweil die geregelte Betreuung und Erziehung der Kinder gesichert ist. Sind sie nicht betreut, kann eine Stelle sanktionslos abgelehnt werden. Siehe auch hier http://hartz.info/index.php?topic=4908.0 und http://www.gutefrage.net/frage/vollzeit-arbeiten-
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Der ALG2- Bedarf von dir und den Zwilligen wird jeweils getrennt berechnet. Du hast Anspruch auf (jetzt) 364 € Regelsatz plus 131 € Alleinerziehungsmehrbedarf, die Zwillinge haben Anspruch auf jeweils 251 € Regelsatz. Dazu kommen die vor Ort angemessenen (!) Unterkunftskosten für 3 Personen plus tatsächliche Heizkosten. Ob Eure derzeitige Wohnung von der Größe und mit 530 € kalt noch als angemessen gilt, kann man nicht sagen - die Kriterien sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich und müssen ggf. bei der zuständigen ARGE erfragt werden. Ansonsten mal hier gucken: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html und http://hartz.info/index.php?topic=5597.0
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Die ARGE rechnet eure Bedarfe, wie gesagt, getrennt aus. Für dich wäre das ( 364+131=) 495 € plus 1/3 der angemessenen Wohnungskosten; für Zwilling A. 251 € + 1/3 der Wohnkosten; für Zwilling B. 251 € plus 1/3 der Wohnkosten.
Auf diese Gesamtbedarfe wird jeweils das anrechenbare Einkommen der betreffenden Person angerechnet (= abgezogen). Bei den Kindern also jeweils das Kindergeld und ihr jeweiliger Unterhalts/vorschuss. Wenn die Kinder mit ihrem eigenen Einkommen plus ihrem „Kinderwohngeld“- Anspruch ihren eigenen Gesamtbedarf decken können, sind sie nicht mehr ALG2- bedürftig und bekommen von der ARGE keine Leistungen mehr. Hier müsstest du also beim Wohnungsamt der Kommune für beide Kinder Wohngeld beantragen. Wichtig: Die ARGE darf in eurem ALG2- Bescheid NUR Einkommen anrechnen, das euch tatsächlich zufließt. Solange kein Wohngeld eingeht, muss die ARGE erstmal euren Bedarf decken und ggf. in Vorleistung treten (evtl.Wohngeld- Nachzahlungen sind dann ggf. an die ARGE bis zur Höhe ihrer Leistungen für die Kinder rückzuerstatten).
- Hast du selber noch irgendwelche anderen Einkommen , die du hier nicht erwähnt hast ? Dein Bedarf beträgt 495 € plus 1/3 der angemessenen Wohnungskosten (wenn du nicht noch weitere Sonderbedarfe hast, z.B. bei chronischer Krankheit o.ä.). Diesen Bedarf kannst du eindeutig mit keinem Minijob decken … von 250 - 300 € Minijob- Lohn gelten nur 120 - 140 € als anrechenbares Einkommen; der Rest ist Freibetrag und wird nicht auf deinen ALG2- Anspruch angerechnet (siehe http://hartz.info/index.php?topic=1166.0 ) Du müsstest also für dich auf jeden Fall Anspruch auf ALG2 haben , da du auch mit Wohngeld deinen Bedarf nicht decken könntest.
Wenn du für dich kein Geld von der ARGE bekommst (und keine weiteren Einkommen hast, die du hier nicht angegeben hat), dann stimmt etwas nicht. In dem Fall kannst du dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und damit zum Sozialrechtsanwalt gehen und den Bescheid überpürfen und dich beraten und ggf. vertreten lassen . (Mit dem Beratungshilfeschein kostet dich der Anwalt dann max. 10 € Eigenbeitrag). Oder vorher mit dem Bescheid mal zu einer Erwerbslosenberatung in deiner Nähe gehen. (Bei karitativen Einrichtungen, oder mal bei www.my-sozialberatung.de schauen).
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Was deinen Sohn angeht, sind das zu wenig Infos über ihn und die genauen Umstände, um das in diesem Rahmen einschätzen zu können. Bis zum Ende seiner Erstausbildung bzw. bis 25 J. sind grundsätzlich (beide !) Eltern ihm gegenüber bar-runterhaltspflichtig … und diese Ansprüche muss er ggf. gerichtlich geltend machen, in dem Fall ggf. gegenüber seinem Vater. Wenn du im ALG2- Bezug bist, kannst du ihm nur Unterhalt zahlen, wenn du entsprechendes sozialversicherungspflichtiges Einkommen hast. In dem Fall berücksichtigt die ARGE dann deine Unterhaltspflicht bei der Anrechnung deines Einkommens. Das ist bei dir aber ja nicht der Fall, da du anscheinend über kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen verfügst. So, wie du es schilderst, kannst du ihm aufgrund deiner eigenen finanz. Situation überhaupt keinen Unterhalt zahlen. Da wäre höchstens Auslands- Bafög möglich bzw. er müsste jobben - und halt den Unterhalt beim Vater einfordern.
Hat er bereits eine Erstausbildung abgeschlossen, besteht keine elterliche Unterhaltspflicht mehr - dann ist das Studium sein Privatvergnügen und er muss sehen, wie er das finanziert. -
Kinderzuschlag dürfte bei dir wegfallen. Wenn man mit eigenem Einkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld seinen Bedarf decken kann, benötigt man kein ALG2 . Bei dir wird aber mangels ausreichendem Erwerbseinkommen der Kinderzuschlag und das Wohngeld deinen Bedarf nicht decken.
Am besten klärst du das alles aber mit dem Anwalt ab - vor allem auch, was diese 0 Euro Unterkunftskosten angeht … und inwieweit dein Sohn im Bescheid vielleicht bei euren Unterkunftskosten berücksichtigt wurde, obwohl er gar nicht bei euch wohnt. Als Student (zumal auch noch im Ausland) hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG2- Leistungen. (Gemeldet sein muss er normalerweise dort, wo er seinen überwiegenden Aufenthalt hat.)
Aber man müsste den Bescheid sehen , und das würde hier den Rahmen sprengen. Lass da mal einen Anwalt oder zumindest eine Beratungsstelle drübergucken
LG
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich verstehe nicht, warum im Bescheid des Jobcenters Kosten der Unterkunft (Miete) 0,00 € angegeben sind, wenn Sie doch offenbar Miete zahlen müssen.
Vielleicht sollten Sie den Bescheid auf die Richtigkeit überprüfen und mit dem Sachbearbeiter reden.
Auch verstehe ich nicht, wie Sie die ganzen Ausgaben, die Sie aufgezählt haben, finanziell meistern, denn das Einkommen reicht gerade für Ihren Lebensunterhalt und den der Zwillingen. Was ist denn mit dem Kindesvater? Kann er für den studierenden Sohn nichts zahlen?
Wenn Sie aber keine Leistungen vom Jobcenter erhalten, wie sind Sie dann krankenversichert?
Selbst wenn das alles stimmt, was Sie erzählen,und auch der Bescheid fehlerfrei ist, dann bleibt ja nur noch Wohngeld, höheren Kindesunterhalt prüfen lassen.
Hallo.
Nach meinem Kenntnisstand:
Wohngeld gibt es bei ALG II Bezug nur, wenn damit der ALG II Bezug weg fällt.
Selbiges gilt für den Kindergeldzuschlag.
Sie sollten prüfen, weshalb bei Ihrem Einkommen für die Wohnung und Heizung nichts im Bescheid steht.
Vielleicht kann der Sohn seinen Anteil leisten, in dem er auf das Auslandsstudium verzichtet. Auch wenn es hart ist.
Bei den Kindern:
Der Regelsatz liegt bei 251€. Mal zwei sind das 502€.
Dazu kommen anteilige Leistungen für die Unterkunft. Selbst mit UVG dürfte das den Gesamtbedarf der Kinder nur knapp decken. Der Überschuß würde ihnen dann als Einkommen angerechnet (Überhang).
Ihnen steht aber noch ein Mehraufbedarf für Alleinerziehende zu.
Hallo,
Wohngeldzuschuß mußt Du bei Deiner zuständigen Gemeinde beantragen.
Zu Deinem Harz IV darfst Du anrechnungsfrei 100 € dazuverdienen.
Auf die Arbeitsangebote der ARGE mußt Du dich bewerben, ansonsten kann das ALG II gestrichen werden.
Meistens lehnen die Arbeitgeber Leute wie Dich ( Kinder und kein Auto oder Fahrerlaubnis und nicht flexibel ) ohnehin ab.
So lange Du von ALG II abhängig bist ist das leider so.
Ein Minijob ist nicht Versicherungspflichtig.
Versuche bei Deinem Arbeitgeber wenigstens einen 20 Stunden Job zu bekommen und bei der Gemeinde Wohngeld, dann würdest Du aus dem ALG II rauskommen und könntest, wenn Dein Arbeitgeber einverstanden ist noch einen Nebenjob zum Beispiel einmal die Woche Putzen gehen oder im Supermarkt in Deiner Nähe Regale einräumen auf Minijobbasis ( Arbeitszeiten meistens 6- 8 Uhr ).
Das Dein Großer Studiert ist Super, aber leider auch Privatsache.
Da ist der Vater zu Extraunterhalt bis Studienende zuständig.
Diesen Unterhalt muß Dein Großer aber selber beim Jugendamt beantragen, notfalls Gerichtlich erwirken.
karli3
Da deine Kinder, wenn ichs richtig verstanden habe, kein ALG II bekommen, kannst du für deine Kinder Wohngeld beantragen! KIZ (Kinderzuschlag) und ALG II schließen sich aus, nun weiß ich nicht wie es ist wenn die Kinder kein ALG II bekommen, den Fall hatte ich noch nicht! Probieren! Dein Sohn würde so oder so nicht eingerechnet werden, da er studiert und somit gemäß § 7 SGB II von den Leistungen aufgrund des Bafög-anspruches ausgeschlossen ist! im Berechnungsbogen müssten jedoch bei der Berechnung des Bedarfs KdU eingerechnet sein. Dir jetzt einen Tip zu geben wie du es am besten machst, kann man nicht, da die Berechnung viel komplexer ist als man denkt! es spielen so viele faktoren mit rein! jedoch wenn man es einigermaßen abschätzt, gehen wir mal davon aus du bekommst genug Wohngeld für deine Kids wodurch das volle Kindergeld für die Zwillinge bei dir angerechnet wir ( 184+210 Euro? = 394 Euro) und du dann noch für 300 Euro arbeiten gehst(Anrechnung 160 Euro) Bei einem Bedarf von 364 plus 1/4 der Miete (ich denke die ziehen den Teil des Sohnes aus Spanien ab!) bleiben 496,50 Anspruch, welche du bereits durch das Einkommen 554 Euro (KG + Anrechnung EK) decken würdest! Selbst wenn die die Miete durch 3 nehmen käm ne Ablehnung raus! Deswegen evtl KIZ für deine Kiddis und Wohngeld auch für dich beantragen! Ich hoffe geholfen zu haben bei Fragen nochmal mailen!
Hallo,
ich versuch mal, das zu sortieren:
- von dem Einkommen aus dem Mini-Job verbleibt Ihnen rund 100,- zusätzlich im Geldbeutel. Es steht Ihnen ergänzend weiter ALG II zu.
- Sie haben mit dem Einkommen noch keinen Wohngeldanspruch, wohngeld wird nicht parallel zu ALG II gezahlt. Ein Antrag würde abgelehnt werden.
- Wenn Ihre Zwillinge mit Kindergeld und UVG tatsächlich gar keinen laufenden ALG-II-Anspruch mehr haben, können Sie für diese Kinder Wohngeld , ggfls auch Kinderzuschlag beantragten und sollten auch vom Jobcenter darüber informiert werden- schriftlich. Ist für Sie vermutlich ein Nullsummengeschäft, weil das Geld, was die Kinder vom Kindergeld nicht mehr für ihren eignen Bedarf brauchen, wieder Ihnen zugerechnet und abgezogen wird. Sie könnten für die Kinder weiter Klassenfahrten u. Nebenkostenabrechnung beantragen.
- Eine Unterhaltsverpflichtung für das im Ausland studierende Kind kann Ihnen das Jobcenter gar nicht anerkennen; Sie bekommen ja ALg II und sind eben nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Wenn ich in dieser Situation wäre, hätte ich meinem Sohn wohl klar machen müssen, dass er zu Hause studieren muß, wo das auch durch BaföG finanzierbar ist. Auch, wenn es dann eventuell nicht das Wunschstudium ist…was nicht bezahlbar ist, geht halt nicht…
lg
Hallo,
ich versuche mal, zumindest ein wenig, Licht in Ihr Anliegen zu bringen.
- grundsätzlich haben Sie Anspruch auf aufstockenden Leistungen, wenn Ihr Verdienst und das übrigen Einkommen (Kindergeld, Unterhalt,…) nicht zur Abdeckung Ihres Gesamtbedarfs ausreicht.
Der Gesamtbedarf errechnet sich aus den Regelleistungen für Sie (359,00 sofern Sie alleine ohne weiteren Volljährigen in einem Haushalt leben glaube ich) und die Kinder (jeweils 215,00 €) hinzu kommt der Mehrbedarf für Alleinerziehende in Höhe von 129,00 €. Insgesamt also 918,00 €.
Dazu kommen dann die Kosten der Unterkunft und Heizung.Wie da in Ihrer Kommune die Angemessenheitsgrenzen sind kann ich nicht sagen.
Wenn Sie nun Ihren Regelbedarf plus Mietkosten rechnen (aber eben nur die angemessenen) dann habe Sie Ihren Gesamtbedarf.
Von diesem Gesamtbedarf ziehen SIe alle Ihre Einnahmen ab (Kindergeld, Unterhalt,…) und das Gehalt, hier verbleibt Ihnen jedoch ein Freibetrag, welcher bei einem Bruttogehalt von 300 Euro bei ca. 140,00 Euro liegt. Nach Ihren Angaben haben Sie also ein Einkommen i Höhe von insgesamt 888,00 Euro, dem restlichen Bedarf müsste Ihnen an Leistungen aufstockend gezahlt werden.
Ich habe das jetzt vereinfacht dargestellt, Das Einkommen der Kinder (Kindergeld und Unterhalt) ist nur und ausschließlich bei jedem einzelnen Kind zu berechnen. Jedes Kind hat 184,00 € Kindergeld und der einzelne Unterhaltsanspruch (ich vermute 180,00 Euro) insgesamt also 364,00 €. Dies wird auf den Bedarf des Kindes (215,00 € plus einen Anteil an den Wohnkosten (1/3 der angemessenen Mietkosten) angerechnet und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kinder da keinen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben.
Wenn Sie einen Ablehnungsbeschied erhalten haben, dann haben Sie die Möglichkeit hiergegen Widerspruch zu erheben. Sollte die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen sein (ein Monat ab Zugang des Bescheides) dann können Sie einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung stellen. Sollte die Überprüfung zu dem selben Ergebnis kommen, können SIe dann dagegen Widerspruch erheben.
2.Hinsichtlich Ihres Sohnes in Spanien muss geklärt werden, ob Sie ihm gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind. Im Unterhaltsrecht bin ich aber nicht wirklich fit.
es stimmt aber tatsächlich, dass Ihr Sohn nicht zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, da er ja nicht bei Ihnen lebt
- Ich würde Ihnen raten zum einen Ihre Unterhaltspflicht Ihrem älteren Sohn gegenüber zu prüfen und zum zweiten sollten Sie die Ablehnung der Leistungen überprüfen lassen Natürlich können Sie auch Wohngeld beantragen, das müssen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Kommune. Wenn Sie nicht wissen wo Sie die finden, dann rufen Sie doch einfach einmal im Bürgerbüro an, die können Ihnen gewiss weiterhelfen. Inhaltlich kann ich Ihnen aber nichts zum Wohngeld sagen, da kenne ich mich nicht aus.
Ich bitte bei meineAusführungen zu beachten, dass ich dafür natürlich keine Garantie übernehmen kann, ich kann nur sagen, wie ich das Gesetz so verstehe.
So, ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Wenn noch offenen, oder neue Fragen bestehen, dann schreiben Sie einfach, wenn ich kann helfe ich gerne weiter.
Alles Gute
Nele
ArGe Mitarbeiter sollen einen nicht nur belehren, sondern auch beraten. wenn du mit deinem MA nicht zufrieden bist, sag es und beantrage ander/n. Wenn du „zu viel verdienst“ dann geh den Steuerzahlern nicht auf die Tasche.
JA; wenn Du Kindergeld und Unterhaltvorschuss bekommst, dann kannst bzw. musst du wohngeld beantragen. ob es dann reicht, dass muss man mal sehen.
Für deinen gro0ßen sohn sollte doch sicherlich mal BaföG beantragt werden Du kannst von ALG II ihn nicht unterhalten. unmöglich…