Wohngeld und Privatdarlehen

Hallo Leute,

ich hoffe mir kann irgendwer weiterhelfen- und zwar habe ich folgendes Problem: von Juni bis oktober letzten jahres war ich arbeitslos. Ich habe Wohngeld beantragt und der Antrag ist immer noch in Bearbeitung. Ich habe da einen sehr querulanten sacharbeiter erwischt. Jedenfalls war ich zu dieser Zeit gezwungen mir von Freunden Geld zu leihen, da ich sonst meine KFZ Versicherung und auch andere Kosten nicht hätte decken können. Insgesamt waren es knapp 2000,- Euro, welche ich mir privat geliehen habe um über die Runden zu kommen. Meine Frage ist jetzt: Inwiefern kann ein Privatdarlehen als Einkommen angerechnet werden und / oder meinen Antrag auf wohngeld beeinflussen? Ich muss Nachweise über das Darlehen und die Rückzahlung erbringen welche ich aber nicht habe…ich würde mich wirklich sehr über einen Ratschlag freuen. Danke

Hallo,

da Du keine Nachweise erbringen kannst wird Dir das Darlehen also normales Einkommen angerechnet werden.

Gruß!

Hallo

Privatdarlehen oder überhaupt irgendein Darlehen kann natürlich nicht als Einkommen angerechnet werden, da man es ja zurückzahlen muss. Wenn man es sich leihen musste, weil der Antrag auf Sozialleistungen nicht bearbeitet wurde, ist es ja schon regelrecht zynisch, das als Einkommen anrechnen zu wollen.

Wenn es keinerlei Belege darüber gibt, sollte man in Zukunft meiner Meinung nach so etwas auch für sich behalten, da es ja sonst nur Schwierigkeiten und zusätzliche Arbeit gibt, auch für die Behörde. - Oder wurde das Geld auf das Konto überwiesen?

Übrigens: Selbst wenn es nicht geliehen, sondern geschenkt wäre, könnte es nicht angerechnet werden. Geldgeschenke gelten bei Wohngeld nicht als Einkommen.

Hier ist alles aufgeführt, was als Einkommen gilt:
http://bundesrecht.juris.de/wogg/BJNR185610008.html#…
Geldgeschenke sind nicht dabei, Darlehen natürlich auch nicht.

Jetzt mein Rat:

Entweder schreibst du dem Sachbearbeiter einfach, dass dieses Darlehen keinerlei Einfluss auf die Berechnung von Wohngeld hat, und dass du alle maßgeblichen Angaben ausreichend belegt hast, und dass er umgehend seine Arbeit tun soll, da es sonst Konsequenzen habe (Dienstaufsichtsbeschwerde, Untätigkeitsklage).

Oder du lässt die Leute, von denen du das Gekd geliehen hast, dir einfach schriftlich geben, dass du es geliehen hast, und wann genau, und die Art der Geldübergabe (bar, Überweisung, oder was auch immer), und dass du es wiedergegeben hast, und wann und wie. Es müsste die Adresse des Geldverleihers draufstehen, und natürlich Ort, Datum, Unterschrift. Das Datum kann ruhig von jetzt sein, also ihr müsst da nichts fälschen. Man kann ja auch nachträglich bestätigen, dass man Geld verliehen hat.

Man könnte es so schreiben:

Erklärung
Ich, Max Mustermann, geb. am 01.01.1901 in B., wohnhaft in der X-Straße in Y, habe Herr Aikajest, wohnhaft in der Z-Straße in ABC, am 01.07.2009 2000,- Euro geliehen und an sein Konto Nr. 1234 bei der Mustermannbank BLZ 45678 überwiesen, die er mir am 01.12.2009 durch Rücküberweisung wieder erstattet hat.

Ort Datum Unterschrift

Dein Bekannter muss nicht nachweisen, dass du es zurückgezahlt hat! Es reicht, wenn er es sagt! Vielleicht wäre mein ersterer Vorschlag eigentlich auch der bessere.

Ansonsten kannst du auch eine Untätigkeitsklage einreichen. Ein Antrag von Juni noch nicht bearbeitet, das kann ja wohl nicht wahr sein.

Einfachheitshalber würde ich aber erstmal den Leiter der Abteilung anrufen und den Fall schildern. Vielleicht tut sich dann etwas. Man kann aber höflich erwähnen, dass man erwägt, eine Untätigkeitsklage einzureichen.

Viele Grüße

hallo ,

wenn du arbeitslos warst oder noch bist kannst du keinen antrag auf wohngeld stellen ,sondern müsstest bei der arge antrag auf alg 1 bzw 2 stellen .

den wohngeld ist nur eine unterstützende leistung um die miete zu zahlen und dient nicht für den lebensunterhalt .

wenn du jetzt arbeit hast und wohngeld beantragen tust musst du nachweisen welches einkommen du hast und daraus wird dann der bedarf errechnet !

privat darlehn spielt bei der berechnung gar keine rolle !

vielleicht magst du mir ja schreiben …welche art von einkommen du hast (ungefähr) ob du alleiniger mieter einer wohnung bist wie gross und wie teuer die miete ist …und seit wann du alleine wohnst !das wäre ganz hilfreich für mich dann könnte ich dir genaueres sagen ! nur wenn du möchtest ,bis dahin liebe grüsse nancy

weiß ich spontan nicht.
Tut mir leid.

Gruß, Sabine

Die einzige Erklärung, die ich habe, dass der Antrag immer noch in Bearbeitung ist: es fehlen noch Unterlagen. Falls Sie alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, fragen Sie schriftlich bei Abteilungsleitung für Wohngeld bei Ihrer Stadt oder Landratsamt nach (nicht nur bei Ihrm zuständigen Sachbearbeiter). Wenn Sie allerdings jetzt wieder Arbeit haben, kann es durchaus sein, dass Sie eben jetzt kein Wohngeld mehr erhalten können. Aber Sie müssten in jedem Fall eine Ablehnung mit Angabe der Gründe oder eine Anfrage wegen weiterer Unterlagen erhalten.
Bleiben Sie unbedingt „am Ball“!

Nachtrag zu Ihrer Anfrage:
wegen des Privatdarlehens können Sie ja - zusammen mit dem Darlehensgeber - eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen. Darin muss unbedingt enthalten sein: Höhe des Darlehens und Höhe der vereinbarten Raten. Nofralls können Sie den Darlehensgeber bitten, Ihnen die Raten zu stunden bis zum Entscheid wegen des Wohngeldes.

Hallo Simsi Mone,

ich danke Dir für Deine sehr ausführliche und hilfreiche
Antwort:wink:

Jetzt weiss ich was ich zu tun habe- Vielen Dank nochmal-

Gruss

Hallo Leute,

ich danke Euch allen für Eure hilfreichen Ratschläge, ich werde Euch über den weiteren Verlauf informiern.

wünsche Euch ein schönes Wochenende:wink:

Hey wie ist es dir damit ergangen? Ich habe aktuell das gleiche Problem.
Liebe Grüße.