des Archiv habe ich nach der Frage durchforstet und keine eindeutige Anwtort erhalten. Im Internet finde ich wenige keine Aussagen dazu, ….
Also, es geht um folgende Gegebenheit:
Man muss die elterliche Wohnung verlassen, da man einen FSJ-Platz hat, der mehrere Stunden entfernt ist. (Im eigenen Bundesland gibt es solche vergleichbare Plätze nicht.) Man würde im Monat 320 EUR bekommen und das Kindergeld würde weitergezahlt.
Ich habe mich etwas schlau gemacht und habe folgende Aussage gefunden, dass Wohngeld wird für FSJler gezahl, wenn sie Nachweisen können, dass es sich nicht nur um eine vorübergehende Abwesenheit vom Elternhaus handelt.
Hat jemand Erfahrung damit? Reicht es wenn ich sage, dass ich in dieser Stadt studieren möchte? Oder ein Nachweis (wie müsste der sein?) erbringen, dass es nicht möglich ist daheim zu wohnen?
Vielen Dank für Eure Hilfe! Ich brauche dringend Rat.
die Messlatte für den Beweis liegt ziemlich hoch.
Es geht nämlich nicht nur darum, dass man dort für eine lange Zeit wohnt, sondern dass man seinen Lebensmittelpunkt in die neue Stadt verlagert hat und dort persönliche Beziehungen hat.
Das zukünftige Studium allein wird dieser Anforderung wahrscheinlich nicht genügen. Es liegt allerdings im Ermessen des zuständigen Bearbeiters inwieweit er die Begründung anerkennt.
Es ist immer gut möglichst viele Gründe vorzubringen, die die Tatsache untermauern, dass man sich entgültig vom elterlichen Haushalt gelöst hat.
Auch wenn es keine rechtliche Verpflichtung im Wohngeldgesetz gibt, so sieht es doch immer ganz gut aus, wenn man seinen Hauptwohnsitz in die jeweilige Kommune verlegt, sprich sich ummeldet.
Allerding ist es wirklich keine exakte Wissenschaft, wie man die nicht nur vorübergehende Abwesenheit vom elterlichen Haushalt beweisen kann.
Die beste Variante wird es sein, wie schon erwähnt möglichst viele Gründe und Argumente zu sammeln und diese der Behörde gesammelt vorzulegen.