Wohngeld und Wehrpflicht

Wehrpflichtiger, gezogen im Juni 2008, hat vorher steuerpflichtig seit Februar 2007 mit einem Nettoeinkommen von 1 150 € gearbeitet.

Seit Juni 2007 bewohnt er alleine eine 2-Zimmer-Wohnung. Die komplette Mietübernahme während des Grundwehrdienstes wird mit der Begründung „dass seine Freundin die Wohnung auch nützen würde“ abgelehnt.

Seine Freundin ist Schülerin, nicht bei ihm wohnhaft. Kümmert sich aber vor und nach der Schule um den Hund. Zwangsläufig „nutzt“(??) sie dafür die Wohnung, täglich ca. 1,5 Stunden.
Widerspruch wurde abgelehnt, es bliebe ihm ja der Klageweg offen.

Parallel dazu bekommt er als alleinstehender Grundwehrdienstleistender kein Wohngeld.

Zum Leben bleiben 40 € monatlich… Man könne ja „am Wochenende in der Kaserne billig essen“ hat die Behörde ihm gesagt.
Was tun???

MOD: zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

Klageweg bestreiten, wenn dies nötig erscheint, und sich ansonsten einfach einschränken, soweit das geht. Gibt in aller Regel genügend Sparpotential: Handy, Auto, Abonnements, Fitnessstudio usw.
Und ansonsten kann man sich auch noch einen Nebenjob suchen.

Die errechneten 40 € scheinen mir persönlich aber eher daher zu rühren, dass keine Bereitschaft besteht, sich einzuschränken.

Gegenfrage: Wie hoch ist denn die Miete, und was wird davon durch die USB übernommen?

Gruß Andreas