Wohngeld / Unterhalt

Hallo,

ein Vater zahlt Unterhalt für drei Kinder und hat gelesen, dass man entsprechende Unterhaltskosten (mit Titel) beim Wohngeld geltend machen kann.

Nun ist die Frage: in welcher Höhe?

In einem Buch (Hubert Fröba: Ratgeber Wohngeld.) steht: «Unterhalt an eine nicht im Haushalt lebende Person»: 3.000€.

Jetzt fragt er sich aber: 3.000€ insgesamt? 3000 € pro Person?
Was ist, wenn der Unterhalt – durch Unterhaltstitel nachgewiesen – höher ist als diese 3.000€ jährlich?

Beim damaligen Bescheid haben die ihm ingesamt nur 3.000€ anerkannt (obwohl Titel dabei war und der Nachweis, dass er für drei Kinder zahlt).

Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus?

LG
Tobi@s

Hallo,

Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus?

Das dürfte das Wohngeldgesetz sein. Hier dürfte insbesondere der §18 dein Interesse treffen und hier wiederum der letzte Satz.
http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__18.html

Grüße

Hallo,

Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus?

Das dürfte das Wohngeldgesetz sein. Hier dürfte insbesondere
der §18 dein Interesse treffen und hier wiederum der letzte
Satz.
http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__18.html

Ok, danke. Nun könnte man aber noch argumentieren und sagen (als Wohngeldstelle):

„hier steht nur von EINER Person“ was, also wenn Sie für 3 Kinder zahlen ist uns das egal" bzw.

„Natürlich steht hier das mit dem Unterhaltstitel, aber oben steht ja da ‚bis zu 3000 € jährlich‘. Wenn Sie also mehr Unterhalt zahlen … pech gehabt.“

Das geht - meiner Meinung nach - nicht so richtig aus dem Gesetz hervor.

LG

Hallo,

Ok, danke. Nun könnte man aber noch argumentieren und sagen
(als Wohngeldstelle):

„hier steht nur von EINER Person“ was, also wenn Sie für 3 Kinder zahlen ist uns das egal" bzw.

„Natürlich steht hier das mit dem Unterhaltstitel, aber oben steht ja da ‚bis zu 3000 € jährlich‘. Wenn Sie also mehr Unterhalt zahlen … pech gehabt.“

Naja, es soll schon mal einzelne Bearbeiter geben, die das Gesetz nicht lesen können oder die tatsächlich absichtlich Antragsteller veräppeln wollen. Aber dieses ein bezieht sich eben darauf, dass für ein Kind max. 3.000€ anerkannt werden können. Da steht nicht nicht maximal 3.000 für alle Kinder. Bei zwei Kinder hat man eben 2x ein Kind.

Das geht - meiner Meinung nach - nicht so richtig aus dem Gesetz hervor.

Doch. Ohne Titel usw. werden eben bis zu 3.000€ anerkannt (wobei selbstverständlich trotzdem die Zahlung nachgewiesen werden muss). Hat man einen Titel, dann das was dort steht. Geht ganz klar aus dem Text hervor. Da steht nicht entweder oder und die Wohngeldstelle darf wählen. Es ist also ganz unmißverständlich keine Kann-Bestimmung.

Hier kann mal beispielhaft ein Wohngeldantrag durchgespielt werden:
http://wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO.rexx…

Man wird sehen, dass durchaus mehrere Kinder bzw. mehr als 3.000€ insgesamt möglich sind.

Grüße

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