Hallo,
ein Vater zahlt Unterhalt für drei Kinder und hat gelesen, dass man entsprechende Unterhaltskosten (mit Titel) beim Wohngeld geltend machen kann.
Nun ist die Frage: in welcher Höhe?
In einem Buch (Hubert Fröba: Ratgeber Wohngeld.) steht: «Unterhalt an eine nicht im Haushalt lebende Person»: 3.000€.
Jetzt fragt er sich aber: 3.000€ insgesamt? 3000 € pro Person?
Was ist, wenn der Unterhalt – durch Unterhaltstitel nachgewiesen – höher ist als diese 3.000€ jährlich?
Beim damaligen Bescheid haben die ihm ingesamt nur 3.000€ anerkannt (obwohl Titel dabei war und der Nachweis, dass er für drei Kinder zahlt).
Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus?
LG
Tobi@s