Hallo, ich habe fast einen Streit mit dem Sozialamt:
Ich muss 500 € Betriebskosten nachzahlen, für einen Zeitraum, in dem ich ALG II bezogen habe und damit auch Mietzuschuß vom Sozialamt.
Nun ist die Aufforderung zur Nach-Zahlung der BK 2009 erst im Juni 2010 gekommen. In dieser Zeit habe ich mich ( Angestellt ) mit geringem Einkommen, aber beim ALG II schon seit 4 Monaten abgemeldet, weil ich die ganzen Behördengänge / Papierberge nicht mehr wollte, und meinen Unterhalt ab sofort selber bestreiten wiil.
Das Sozialamt lehnt eine Unterstützung ab, mit dem Hinweis, dass ich zum Zeitpunkt der Nachzahlung kein ALG II Bezieher bin.
Allerdings habe ich ein geringes Einkommen und kann die Nachzahlung nicht selber aufbringen.
Wer kennt sich da in der Rechtslage aus ?
Die Frage ist, gibt es eine anderweitige Unterstützung für Betriebkostennachzahlungen als das Arbeitsamt mit ALG II.
Bzw. gibt es ein Recht, auf sog. „Widereinsetzung in den vorherigen Stand“ -
Vielen Dank für entsprechende Hinweise.