ich ziehe jetzt (zeitlich passend mit meinem Studienbeginn) mit meinem Freund zusammen. Nach allem, was ich bisher gelesen habe, haben wir wohl eher keine Chance, unser Zusammenleben als WG zu bezeichnen. Aber als was dann? Laut der Erklärungen auf meinem Antrag ist ein „sonstiger Partner“ einer, der für mich Verantwortung trägt. Dafür müssten wir aber schon 1 Jahr zusammenwohnen oder ein gemeinsames Kind haben usw. Ist er also mein Partner und ich muss „Partnerschaft“ angeben? Ist er dann trotzdem automatisch für mich „zuständig“ und somit verpflichtet für mich zu sorgen? Ist er dann Haushaltsmitglied, Familienmitglied? Anderer Mitbewohner?
Der Mietvertrag läuft auf uns beide, zahlen tut allerdings er, ich überweis meinen Teil nur auf sein Konto. Das größte Problem dürfte sein Einkommen sein, da es deutlich zu hoch ist. Aber darf das überhaupt angerechnet werden? Habe ich dann überhaupt Anspruch? Bzw, was muss ich anstellen, um Anspruch zu haben?
Bafög habe ich Anfang des Jahres versucht zu beantragen, damals kam ich, wenn ich mich recht erinnere, noch auf grandiose 60 Euro, wobei die inzwischen auch wegfallen dürften, da sich mein Bausparvertrag monatlich erhöht und damals schon viel zu „hoch“ war, also eben über der Grenze von 5200€.
Muss man ja studieren den Mist.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus,
liebe Grüße, Anna
die erste Frage, die sich mir stellt: ist Ihr Freund auch Auszubildender?
Laut der Erklärungen
auf meinem Antrag ist ein „sonstiger Partner“ einer, der für
mich Verantwortung trägt. Dafür müssten wir aber schon 1 Jahr
zusammenwohnen oder ein gemeinsames Kind haben usw.
Diese Liste ist nicht vollständig - auch wer miteinander wirtschaftet, bildet vor dem 1 Jahr bereits eine Einstehensgemeinschaft.
Der Mietvertrag läuft auf uns beide, zahlen tut allerdings er,
ich überweis meinen Teil nur auf sein Konto.
Genau das ist ein starkes Indiz dafür, daß Ihr gemeinsam wirtschaftet und dieses Indiz ist kaum wiederlegbar.
Aber darf das überhaupt angerechnet werden?
Ja - siehe oben.
Bzw, was muss ich anstellen, um Anspruch zu haben?
Sorry, aber irgendwelche Tipps oder Tricks kann/will ich nicht geben.
die erste Frage, die sich mir stellt: ist Ihr Freund auch
Auszubildender?
Nein - das dürfte das Problem an der Sache sein. Er verdient seit 10 Jahren voll und sehr gut.
Laut der Erklärungen
auf meinem Antrag ist ein „sonstiger Partner“ einer, der für
mich Verantwortung trägt. Dafür müssten wir aber schon 1 Jahr
zusammenwohnen oder ein gemeinsames Kind haben usw.
Diese Liste ist nicht vollständig - auch wer miteinander
wirtschaftet, bildet vor dem 1 Jahr bereits eine
Einstehensgemeinschaft.
Ok, das wollte ich wissen. Vielen Dank!
Der Mietvertrag läuft auf uns beide, zahlen tut allerdings er,
ich überweis meinen Teil nur auf sein Konto.
Genau das ist ein starkes Indiz dafür, daß Ihr gemeinsam
wirtschaftet und dieses Indiz ist kaum wiederlegbar.
Ja, gemeinsam wirtschaften wollten wir ja auch. Nur wollte ich ihm nicht auf der Tasche liegen!
Aber darf das überhaupt angerechnet werden?
Ja - siehe oben.
Bzw, was muss ich anstellen, um Anspruch zu haben?
Sorry, aber irgendwelche Tipps oder Tricks kann/will ich nicht
geben.