Guten Tag,
angenommen, ein 20-jähriges Mädel zieht jetzt (zeitlich passend mit dem Studienbeginn) mit dem Freund zusammen. Nach allem, was es im Internet so zu lesen gibt, haben diese wohl eher keine Chance, das Zusammenleben als WG zu bezeichnen. Aber als was dann?
Laut der Erklärungen auf dem Antrag ist ein „sonstiger Partner“ einer, der für den anderen Verantwortung trägt. Dafür müssten sie aber schon 1 Jahr zusammenwohnen oder ein gemeinsames Kind haben usw.
Ist er also Partner und es muss „Partnerschaft“ angegeben werden?
Ist er dann trotzdem automatisch für sie „zuständig“ und somit verpflichtet, für sie zu sorgen?
Ist er dann Haushaltsmitglied, Familienmitglied? Anderer Mitbewohner?
Angenommen, der Mietvertrag läuft auf beide, zahlen tut allerdings er; sie überweist ihren Anteil nur auf sein Konto. Das größte Problem dürfte sein Einkommen sein, da es deutlich zu hoch ist.
Aber darf das überhaupt angerechnet werden?
Hat sie dann überhaupt Anspruch? Bzw., was muss man anstellen, um Anspruch zu haben?
Bafög wurde Anfang des Jahres versucht zu beantragen. Damals kamen, wenn ich mich recht erinnere, grandiose 60 € bei raus, wobei die inzwischen auch wegfallen dürften, da sich der Bausparvertrag monatlich erhöht und damals schon viel zu „hoch“ war, also eben über der Grenze von 5 200 € liegt.
Muss man ja studieren den Mist.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Liebe Grüße
Anna