Wohngeld - Wenn nicht WG, was dann?

Guten Tag,

angenommen, ein 20-jähriges Mädel zieht jetzt (zeitlich passend mit dem Studienbeginn) mit dem Freund zusammen. Nach allem, was es im Internet so zu lesen gibt, haben diese wohl eher keine Chance, das Zusammenleben als WG zu bezeichnen. Aber als was dann?

Laut der Erklärungen auf dem Antrag ist ein „sonstiger Partner“ einer, der für den anderen Verantwortung trägt. Dafür müssten sie aber schon 1 Jahr zusammenwohnen oder ein gemeinsames Kind haben usw.

Ist er also Partner und es muss „Partnerschaft“ angegeben werden?
Ist er dann trotzdem automatisch für sie „zuständig“ und somit verpflichtet, für sie zu sorgen?
Ist er dann Haushaltsmitglied, Familienmitglied? Anderer Mitbewohner?

Angenommen, der Mietvertrag läuft auf beide, zahlen tut allerdings er; sie überweist ihren Anteil nur auf sein Konto. Das größte Problem dürfte sein Einkommen sein, da es deutlich zu hoch ist.

Aber darf das überhaupt angerechnet werden?
Hat sie dann überhaupt Anspruch? Bzw., was muss man anstellen, um Anspruch zu haben?

Bafög wurde Anfang des Jahres versucht zu beantragen. Damals kamen, wenn ich mich recht erinnere, grandiose 60 € bei raus, wobei die inzwischen auch wegfallen dürften, da sich der Bausparvertrag monatlich erhöht und damals schon viel zu „hoch“ war, also eben über der Grenze von 5 200 € liegt.

Muss man ja studieren den Mist.

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Liebe Grüße
Anna

normalerweise kann das mädel für sich alleine wohngeld beantragen ,alerdings würde ich vorschlagen das sie sich samt dem mietvertrag und sonstigen unterlagen eimal persönlich bei der zuständigen wohngeldstelle beraten lässt ,den die haben einiges geändert ,was die vorraussetzungen für einen anspruch auf wohngeld betrifft!

andererseits könntet ihr auch mal auf der internetseite vom arbeitsamt schauen ,unter finanziellen hilfen vielleicht gibts die möglichkeit bei der arge gelder oder hilfen zu beantragen ?

sollte es unterstützung von der arge geben ,entfällt der anspruch auf wohngeld …den leistungen dürfen nur von einer stelle bezogen werden !
es gibt im internet ,wohngeldrechner,dort würde ich erst mal die ganzen daten eingeben --ohne das einkommen des freundes (den der ist ja nicht unterhaltsverpflichtet dem mädel gegenüber) und dann mal schauen ob ein anspruch besteht --dies ist unverbindlich kostet auch nichts …und ist auch keine garantie dafür das man genau die leistung bekommt die eventell angezeigt wird …lediglich ein anhaltspunkt !

vor allem arbeitet die wohngeldstelle auch nicht mit schablonen sondern entscheiden von fall zu fall ,daher ist eine persönliche vorsprache das beste!

Hallo,

angenommen, ein 20-jähriges Mädel zieht jetzt (zeitlich
passend mit dem Studienbeginn) mit dem Freund zusammen. Nach
allem, was es im Internet so zu lesen gibt, haben diese wohl
eher keine Chance, das Zusammenleben als WG zu bezeichnen.
Aber als was dann?

je nach dem, wie man es sieht, kann man das schon als eine WG bezeichnen, wenn das Mädel selbst seine Miete und Lebensunterhalt bezahlt. Als ich damals mit meinem späteren Mann zusammenzog betrachtete ich das als WG, denn ich legte Wert darauf, dass wir getrennte Kassen hatten. Wir hatten 8 J. alles strikt getrennt/geteilt und waren insofern keine Einstehensgemeinschaft.

Falls der Freund das Mädel finanziell unterstützt, sieht es
natürlich anders aus, dann bestehen keine, oder entsprechend
geringere Ansprüche.

Laut der Erklärungen auf dem Antrag ist ein „sonstiger
Partner“ einer, der für den anderen Verantwortung trägt. Dafür
müssten sie aber schon 1 Jahr zusammenwohnen oder ein
gemeinsames Kind haben usw.

Nein. Man darf auch aus freien Stücken für die eigene Freundin
finanziell aufkommen. Die sog. Einstehensgemeinschaft wird ab 1
J. Zusammenwohnen angenommen, und muss dann von den
Leistungsbeziehern widerlegt werden.

Ist er also Partner und es muss „Partnerschaft“ angegeben
werden?

Da es der Wahrheit entspricht ja. Nach 1 J. muss der Freund dann das Einkommen darlegen und das Mädel bekommt spätestens dann keine/geringere Leistungen.

Ist er dann trotzdem automatisch für sie „zuständig“ und somit
verpflichtet, für sie zu sorgen?

Nein. Siehe oben, erst nach 1 Jahr wird dies unterstellt/verlangt. Wobei es auch dann die Möglichkeit gibt, darzulegen, dass der Freund nicht gewillt ist, für das Mädel einzustehen.

Ist er dann Haushaltsmitglied, Familienmitglied? Anderer
Mitbewohner?

Wenn es eine WG ist, dann ist er „anderer Mitbewohner“.

Angenommen, der Mietvertrag läuft auf beide, zahlen tut
allerdings er; sie überweist ihren Anteil nur auf sein Konto.
Das größte Problem dürfte sein Einkommen sein, da es deutlich
zu hoch ist.

Wenn er nicht finanziell für sie einstehen will, und im 1. J. spielt das keine Rolle.

Aber darf das überhaupt angerechnet werden?

Wenn er tatsächlich nicht für sie aufkommt, nein.

„hoch“ war, also eben über der Grenze von 5 200 € liegt.

Dieser Bausparvertrag muss vermutlich verwertet werden. Das
anrechnungsfreie Vermögen liegt bei 150 € pro vollendetem
Lebensjahr.

Muss man ja studieren den Mist.

Es geht auch einfacher:
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-…
http://www.gegen-hartz.de/

Oder in der Agentur für Arbeit nachfragen.

ms

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!!
Hab dennoch ein paar Fragen.

Wie beweist man, dass man getrennt wirtschaftet? Mit Kontoauszügen? Sie hat zum Beispiel ein von den Eltern gekauftes Auto und zahlt dafür selber Sprit und so weiter. Das deutet doch darauf hin, dass sie sich selbst versorgt, oder? Oder dreht sie sich damit eher nen Strick, weil das ein Sachwert ist? Sie bezahlt die Bahn und das Essen selbst… und so weiter. Muss sie das belegen??

Würdet ihr empfehlen mit den Unterlagen aufs zuständige Amt zu gehen oder verbaut man sich da eher was? Habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass man eher Gefahr läuft, sich zu verplappern und sich somit Chancen zu verbauen, wenn man da hingeht und sich persönlich vorstellt, die Situation darlegt, wie sie wirklich ist… Was meint ihr?

Liebe Grüße

Moin,

angenommen, ein 20-jähriges Mädel zieht jetzt (zeitlich
passend mit dem Studienbeginn)

Nur zur Klarstellung, hat das Mädel dann einen Studentenstatus, also ist sie normal immatrikuliert?

Gruß
Marion

Ich grübel grad ehrlich gesagt, was es sonst gibt.
Ja, sie ist immatrikuliert und hat den Status „Student“, auch einen Studentenausweis. Sie studiert an einer Berufsakademie/Dualen Hochschule.

Liebe Grüße

Moin,

Ja, sie ist immatrikuliert und hat den Status „Student“, auch
einen Studentenausweis. Sie studiert an einer
Berufsakademie/Dualen Hochschule.

Dann sieht es wohl schlecht aus mit finanziellen Zuschüssen außer BaföG, aber da gibt es hier andere Fachleute, die sich besser damit auskennen. Oder wolltest du wissen, ob Einkünfte des Freunds ihren BaföG-Anspruch verändern?

Zur Möglichkeit von Wohngeld für Studenten findest du z.B. hier Informationen:

http://www.uni-pur.de/wohngeld.php

Gruß
Marion

Hallo Marion,

„Wohngeld können Studenten außerdem jedoch trotzdem beantragen, wenn nur ein Mitglied des Haushaltes dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG hat.“
Er hat ja, dadurch, dass er ausgelernt ist und so weiter, keinen Anspruch auf Bafög. Das heißt, dass die Studentin Wohngeld bekommen kann, oder?

Bafög geht, wie gesagt, auch nicht.

Liebe Grüße.

Hallo,

ich bin etwas irritiert.
Alles ws du geschildert hast, betrifft i.d.R. einen Alg 2 Antrag.

Es wäre mir nicht bekannt, dass bei Bafög oder Wohngeld ebenfalls eine Einstehensgemeinschaft geprüft oder unterstellt wird.
Allerdings ist Bafög un Wohngeld nicht so mein Gebiet.

ms

Wie beweist man, dass man getrennt wirtschaftet? Mit
Kontoauszügen?

Z.B. Getrennte Konten (ohne gegenseitige Vollmachten), getrennte Betten/Zimmer, getrenntes Wirtschaften, Untermietvertrag, keine gemeinsamen Kinder.

dass man eher Gefahr läuft, sich zu
verplappern und sich somit Chancen zu verbauen, wenn man da
hingeht und sich persönlich vorstellt, die Situation darlegt,
wie sie wirklich ist… Was meint ihr?

Ich werde hier mit Sicherheit keine Tipps zum Leistungsmissbrauch geben !
Fakt ist, dass die Ämter gerne Hausbesuche machen und Nachbarn befragen .
Das Thema Einstehensgemeinschaft finde ich schwierig. Ich persönlich finde es nicht zwingend, dass man, auch falls man länger als 1 J. zusammenwohnt, automatisch füreinander einsteht und den anderen durchfüttert. Mitunter braucht man mehrere Jahre, um festzustellen, ob man den Partner für’s Leben gefunden hat. Manche merken das vielleicht schon nach kurzer Zeit.

ms

Hi

„Wohngeld können Studenten außerdem jedoch trotzdem
beantragen, wenn nur ein Mitglied des Haushaltes dem Grunde
nach kein Anspruch auf BAföG hat.“
Er hat ja, dadurch, dass er ausgelernt ist und so weiter,
keinen Anspruch auf Bafög. Das heißt, dass die Studentin
Wohngeld bekommen kann, oder?

Gibst du dir hier nicht gerade selbst die Antwort? Es ist also e i n Haushalt, den die beiden haben -> beide Einkommen zählen -> gibt nix! (Eine WG würde ich als mehrere Haushalte einordnen)

Bafög geht, wie gesagt, auch nicht.

Wieso genau nochmal? wegen des Bausparvertrags? Dann halt aufbrauchen und gut… was du nicht in Anspruch nimmst an Bafög musst du auch nicht zurück zahlen, also abgesehen von den mikrigen Bausparzinsen fast ein Nullsummenspiel.
Oder wegen des Freundes (weil ein Haushalt…?).
Die beiden machen also folglich keinen Haushalt, sondern eine WG auf. Mit allem was dazu gehört natürlich! Getrennte Kassen, getrennte Betten etc… man weiß ja eh nicht ob’s ewig hält. Damit sollte Bafög nach dem aufzehren des Bausparvertrags nix mehr im weg stehen. Der Umzug is ja auch nicht kostenlos und die Möbel/Einrichtung ja auch nicht.
Wenn’s Bafög dann kommt gibt’s allerdigs auch nur das, denn darin sind die Kosten für die Unterkunft bereits berücksichtigt. Da zahlt kein anderes Amt noch was extra dazu.

Liebe Grüße.

Liebe Grüße zurück