Wohngeld: Werb.gskostenpsch.auch f.Eink.aus Minij?

Bei meinem Wohngeldbescheid wurde mir mein Einkommen aus Minijob voll angerechnet,also keine Werbungskosten abgezogen,ich finde nirgendwo passende Gesetze,ob das korrekt ist.Ich habe ja Fahrtkosten(mindestens) und denke,daß man auch Werbungskosten vom Einkommen abgezogen kriegen muß.

Werbungskosten sind maßgeblich für Steuern. Da Sie im Minijob keine Steuern abgezogen bekommen, gelten hier keine Werbungskosten. Selbstverständlich wird das Einkommen beim Minijob auf den Wohngeldanspruch angerechnet. Das ist absolut korrekt.
Viele Grüße siebengebirgler

Vielen Dank für die zwar schmerzhafte,aber schnelle und präzise Antwort.Ich nehme dann an,daß dies auch für die Berechnung des Kinderzuschlags gelten wird…

Ja, auch das mit dem Kindergeldzuschuß ist richtig.
Tut mir leid.
Grüße… siebengebirgler