ich bin selbständiger Internetunternehmer und muss mit sehr wenig Geld im Monat auskommen, d.h. der Gewinn der am Ende jeden Monats übrigbleibt ist +/- Null DM.
Deshalb ist es für mich notwendig Wohngeld zu beantragen, ich lebe allein in der Wohnung, die Kaltmiete sind rund DM 550,-.
Jedoch habe ich ein größeres Sparguthaben auf der Bank und nun habe ich Schauermärchen gehört das die Wohngeldstelle (Sozialamt) auch dies interessiert für den Wohngeldantrag.
Ich war bisher der festen Meinung das dies nur bei Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nachgefragt wird.
Stimmt es das Wohngeld nicht gezahlt wird wenn man ein größeres Guthaben auf der Bank hat (obwohl man im Monat keinen Gewinn hat)?
Deshalb ist es für mich notwendig Wohngeld zu beantragen, ich
lebe allein in der Wohnung, die Kaltmiete sind rund DM 550,-.
Jedoch habe ich ein größeres Sparguthaben auf der Bank und nun
habe ich Schauermärchen gehört das die Wohngeldstelle
(Sozialamt) auch dies interessiert für den Wohngeldantrag.
Für den Antrag auf Wohngeld zählt nur das Einkommen aller im Haushalt lebenden Mitglieder. Zum Einkommen zählen vor allem Löhne, Gehälter einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten aus der gesetzlichen Rentenverssicherung, Ruhegelder, Witwen und Waisengelder, Unterhaltszahlungen, Kindergeld und vergleichbare Leistungen.
Ich war bisher der festen Meinung das dies nur bei
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nachgefragt wird.
So ist es!
Stimmt es das Wohngeld nicht gezahlt wird wenn man ein
größeres Guthaben auf der Bank hat (obwohl man im Monat keinen
Gewinn hat)?