Hallo Leute,
Hatte vor einiger Zeit hier schonmal gepostet.
Damals hatte eine sehr nette Frau mir geantwortet, die ich gerne kontaktieren würde, aber leider finde ich den Artikel im Archiv nicht mehr…
Genug der Vorgeschichte.
Mein Problem:
Habe im Nov. 2003 Wohngeld-Antrag gestellt.
Nach längerem hin und her fand vor einigen Wochen ein Wohnungsbesichtigungs-Termin statt, da das zuständige Amt zwischen meiner Vermieterin (die auch in der Wohnung wohnt) und mir eine Wirtschaftsgemeinschaft vermutet.
Tatsache ist, dass ich in einer 3-Zimmer-Wohnung ein Zimmer mit Bad gemietet habe. Die Küche und Balkon wird gemeinsam genutzt. Hab ich (dummerweise) auch so angegeben. Lebensmittel usw. teilen wir nicht!
Hatte bereits schriftlich angegeben, dass keine Wi-gemeinschaft zwischen uns beiden besteht. Das Zimmer wurde mir sogar über eine Agentur vermittelt. Nützt aber alles nix, denn ich habe jetzt Bescheid, dass bei der Besichtigung die Wi-gemeinschaft „nachgewiesen“ ist, da die Küche 16qm groß ist, sie somit als Wohnraum definiert wird, wir also Wohnraum gemeinsam nutzen und somit wird mein Antrag abgelehnt werden (da meine Vermieterin sich zu Recht weigert, mir bzw. dem Wohnungsamt ihr Einkommen darzulegen).
Kann das sein??? Hab ich irgendwelche Chancen, wenn ich Widerspruch einlege?
Danke für eure Antwort,
Tina