Leider ist diese wer-weiss-was-Seite sehr unübersichtlich geworden, deswegen weiß ich nicht, was hier schon alles in diesem Thread geschrieben worden ist. Ich weiß auch nicht mehr, ob es sich um Wohngeld oder was anderes handelt, und ob schon ein Bescheid vorliegt oder nicht, und ich habe keine Lust, mir hier einen Wolf zu scrollen, um das alles rauszufinden. Ich schreibe jetzt nur nach dem, was ich noch im Gedächtnis habe, und deinem letzten Beitrag, den ich auch per E-Mail erhalten habe.
Meiner Meinung nach hast du schon viel zu viel geschrieben. Es geht einzig und allein um die Aussage, dass ihr getrennt wirtschaftet, mehr nicht. Wenn du noch schreibst: ‚aufgrund verschiedener Lebensweisen‘, oder sowas in der Richtung, sowas schadet eher als das es nützt, und E-Mails bringen übrigens sowieso nichts. - Wo immer es um Bürokratie geht: Erspare dir die Erklärungen, sondern mache nur eine kurze Aussage zur Sache. Sämtliche Erklärungen weichen die Sache nur auf, und es geht hier um die harte Tatsache, dass ihr nicht gemeinsam wirtschaftet.
Wenn dann schreib ihm einen kurzen Brief per Einwurf-Einschreiben, dass ihr getrennt wirtschaftet und er das bitte zur Kenntnis nehmen möge. - Wenn ein Bescheid vorliegt, müsstest du natürlich dagegen Einspruch einlegen, wenn das geht. In manchen Bundesländern - z. B. NRW - geht das bei Wohngeld nicht mehr. Da muss man in Zweifel direkt klagen, und zwar nicht vor dem Sozialgericht, sondern vor dem Verwaltungsgericht, d. h. da fallen dann auch Gerichtskosten an, wenn man nicht gewinnt. - Das steht aber auf dem Bescheid drauf.
Eigentlich müsste man meiner Auffassung nach damit durchkommen, aber ich habe vor wenigen Monaten in der Zeitung von jemandem gelesen, der irgendwo - bei Wohngeld oder Alg II - aus dem gleichen Grunde geklagt hat, und der die Klage verloren hat, weil er selber seine Mitbewohnerin ursprünglich als seine Lebensgefährtin bezeichnet hatte.
Mir fiele als Lösung ein, dass du deine Freundin auf Unterhaltszahlungen verklagst, und du diesen Prozess hoffentlich verlierst. Dann müsste der Fall soweit eindeutig sein. Ich könnte aber nicht beschwören, dass du so einen Prozess verlieren würdest, obwohl es eigentlich eindeutig ist, dass sie dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist.
Ob sie übrigens BAB kriegt oder nicht, spielt keine große Rolle. Wenn sie nämlich nur deshalb keins kriegt, weil die Eltern zu viel verdienen, hat sie „dem Grunde nach“ Anspruch auf BAB und damit keinen Anspruch auf Wohngeld.
Hinweis: PS vom Team gelöscht. Weil absolut unnötig.