Liebe/-r Experte/-in, da ich ab nächtem Monat arbeitslos bin, war ich heute beim Arbeitsamt. Dort wurde mein Antrag zum ALG1 bearbeitet. Leider konnte mir die Dame nicht sagen, ob ich denn außerdem noch Anspruch auf Wohngeld habe, da das ja ein ganz anderes Amt bearbeitet. Zum Wohngeldamt kann ich aber erst wenn ich den Bescheid bekommen habe. Können Sie mir also sagen, ob ich zum ALG1 noch Wohngeld bekommen könnte? Und wenn ja, zu welchen Bedingungen und wie viel etwa? VIELEN Dank im Vorraus!
Hallo,
dies ist natürlich wirklich schwierig zu beantworten.
Das Wohngeld bearbeitet ja das Wohnungsamt, was mit Alg I oder Alg II nichts zu tun hat. Es kommt natürlich auf die Höhe des Alg I an, ob dann noch Wohngeld dazu gezahlt wird. Dies beruht auf gewissen „Einkommensgrenzen“, die aber nur die Mitarbeiter des Wohnungsamtes wissen. Am besten mal dort anrufen und nachfragen wo die Grenzen liegen.
Liebe Grüße
Marion
Okay, das mache ich dann einfach mal.
Vielen Dank!
Hallo,
für das Wohngeld bin ich kein Experte. Für das Wohngeld ist nicht das Arbeitsamt zuständig, sondern die Wohngeldbehörde (Anlaufstelle ist zunächst deine Gemeinde-, Stadtverwaltung).
Einen ersten Anhaltspunkt wegen eines möglichen Wohngeldanspruches kann ein Wohngeldrechner liefern, z.B. unter
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Woh…
Gruß
Andreas Bäuerle