Hallu,
meine frage:
Ich bin schülerin, besuche die FOS 11 und 12 und hab bis dezember wohngeld bezogen.
Nun soll ich für die monate november und dezember die hälfte des wohngelds zurückzahlen.
Ich hatte vorher einen nebenjob, wurde aber ende oktober geküngigt und hab es aber gemeldet. Dann ahtte ich im November nur ein einkommen von 15 euro, der rest wurde mir geliehen für meine miete. Im dezember hab cih einen neuen job gefunden wo ich in dem monat das selbe verdient habe wie bei meinem alten job.
Der neue job wird std weise bezahlt. Die haben für die berechnung allerdings den betrag von 375 genommen, allerdings hab ich da nicht soviel verdient. Für november haben die für die berechnung auch 375 euro genommen.
Meine frage ist, ob das rechtens ist ? und wie das aussieht mit std bezahlung?
hallo es wäre schön wenn du mir schreibst …was du für einkommen hast (job,kindergeld, unterhalt von den eltern usw) und was du an miete zahlst …den ehrlich gesagt wundert mich das du als schülerin wohngeld bekommst …dank und lieben gruss nancy
Hallo elunia1234,
zunächst müsste man wissen, wann der Bescheid zur Rückzahlung gekommen ist. Du musst innerhalb eines Monats beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Sollte die Frist abgelaufen sein muss, am besten durch einen Anwalt, ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden.
Hierzu musst du bei dem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Am besten du fragst einen Anwalt, der sich in deinem Ort damit auskennt.
Ohne genaue Angaben ist eine Beurteilung von hier aus äußerst schwierig.
LG
Immohai
Hey,
also ich zahle 310 € warmmiete. Da cih kein bafög anspruch habe bekomm ich eigentl wohngeld. Ich habe zur zeit ein job auf 400 euro basis. Außerdem bekomm ich 187 euro kindergeld. Mehr bekomm ich nicht
Lg
hallo elunia1234,
nun zu deiner Frage ob du Wohngeld zurück zahlen mußt.
die Antwort lautet ja, du müßtest mit jedem Monat zur Wohngeldstelle hingehen und dein Einkommen vorlegen.
oder du sprichst mit denen das du nach 6 Monaten die ganzen Einkommenbescheinigungen vorlegst und das sie dir dann alles neu berechnen. dann kann es aber sein das da eine enorme hohe Rückzahlung herauskommt.
Alles was man als Einkommen hat ob es Pauschal oder Stundenweise mußt du bei der Wohngeldstelle angeben .
mehr kann ich dir leider nicht sagen. Tut mir leid , das ich dir nicht anders helfen kann.
MfG Qualle2008 (Carola)
guten morgen ,also das die von 375€ ausgehen liegt daran das es 400€ jobs sind …von diesen 400€ werden noch freibeträge abgezogen …375€ ist dann quasi dein netto-lohn.
da du dir im november und dezember geld geliehen hast um deine miete zu zahlen …geht das amt von einkommen aus welches du extra bekommen hast …daher vermutlich die rückforderung …
was die berechnung deines stundenverdienst angeht …müsstest du ja eigentlich trotzdem monatlich eine lohnabrechnung bekommen …womit du gegenüber dem amt belegen solltes wieviel du tatsächlich verdient hast .
an deiner stelle würde ich einen termin bei deiner sachbearbeiterin machen und das persönlich klären …den gerade wenn es um rückforderungen seitens ämtern geht (die dürfen selbstständig ohne gericht vollstrecken) kann es passieren das du ganz schnell einen vollstreckungbeamten vor der tür stehen hast .
Hallo Elunia,
tut mir sehr leid, aber da bin ich auch nicht so auf dem Laufenden. Ich würde auf jeden Fall noch einmal zum Wohngeldamt gehen und all meine Daten dort vorlegen, kann auf jeden Fall nicht schaden und in Deiner Situtation würde ich um jeden Cent kämpfen.
Wünsche Dir viel Glück.
Puddelchen
Wie die Zugrundelegung eines Stundenentgelts bei Wohngeld erfolgt, weiß ich nicht. Nach der Sozialrechtsprechung kann aber eine bereits gezahlte Leistung nur vom Leistungsträger zurückgefordert werden, wenn erkannt werden konnte, daß das Geld nicht zustand. Ich gehe davon aus, daß es beim Wohngeld eine ähnliche Formulierung gibt. Viel Glück!
Gruß, Sabine