Ich würde gerne mit meiner Freundin in eine Wohnung zusammenziehen.
Ich bin Student und habe Anspruch auf Wohngeld, welche ich bis jetzt aber noch nicht bezogen habe.
Dies würde ich gerne mit der neuen Wohnung ändern.
Meine Freundin ist Auszubildende im ersten Lehrjahr und hat leider keinen Anspruch auf BAB und ist somit (laut meiner Info) auch vom Wohngeld ausgeschlossen.
Ich wollte im Vorfeld das Wohngeld ca. kalkulieren über die diversen Rechner und stoppte nun bei der Option ob sie nun ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ist, oder nicht.
Man kann ja die Anzahl der Mitglieder angeben und dann die zu berücksichtigenden.
Sie hat ja quasi keinen Anspruch auf Wohngeld und wäre somit NICHT zu berücksichtigen?!
Oder ist es aus meiner Perspektive aus zu sehen und gar nicht aus ihrer, dass sie keinen Anspruch hat.
Sondern, dass sie berücksichtigt werden muss und somit auch ihr Einkommen, oder ist es anders gemeint?
wenn Auszubildende kein BAB beziehen können bzw. abgelehnt wurde, besteht ein Wohngeldanspruch.
Beide müssen im Mietvertrag als Mieter eingetragen werden.
Beim Wohngeldrechner geht man davon aus, dass der Wohngeldantragsteller eine Person ist und die Partnerin als weiteres (1) Haushaltsmitglied gilt.
wenn Auszubildende kein BAB beziehen können bzw. abgelehnt wurde, besteht ein Wohngeldanspruch.
Nur, wenn er dem Grunde nach abgelehnt wurde, sonst nicht. Wenn er Antrag auf BAB nur abgelehnt wurde, weil die Eltern zu viel verdienen und ggf. Unterhalt zahlen müssten, dann besteht kein Wohngeldanspruch.
Wenn es die erste Ausbildung ist, und der Auszubildende noch nicht - hm grübel - ich glaube, das 30. Lebensjahr überschritten hat, dann wird das der Fall sein.
Ich bin Student und habe Anspruch auf Wohngeld, welche ich bis jetzt aber noch nicht bezogen habe.
Bist du sicher? - Ist es das zweite Studium, oder wie kommst du darauf, dass du Anspruch auf Wohlgeld hast? Wenn es das erste Studium hast, dann hast du evtl. Anspruch auf Bafög, aber nicht auf Wohngeld.
Bist du sicher? - Ist es das zweite Studium, oder wie kommst
du darauf, dass du Anspruch auf Wohlgeld hast? Wenn es das
erste Studium hast, dann hast du evtl. Anspruch auf Bafög,
aber nicht auf Wohngeld.
Es ist mein erstes Studium, jedoch bin ich aufgrund von einigen Ereignissen schon seit 1 Jahr über der Regelstudienzeit und werde auch noch ein paar Semester brauchen.
Somit habe ich keinen Anspruch auf Bafög, jedoch auf Wohngeld, richtig?
Vor lauter Diskutiererei habe ich die Frage ganz überlesen.
Sie hat ja quasi keinen Anspruch auf Wohngeld und wäre somit NICHT zu berücksichtigen?!
Ob ein Mitbewohner Anspruch auf Wohngeld hat oder nicht, wäre ziemlich egal.
Wichtig wäre, ob ihr eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet und somit gemeinsam zu veranlagen wärt, oder ob ihr eine Wohngemeinschaft bildet (getrenntes Wirtschaften ist wesentlich; persönliche insbesonders sexuelle Verhältnisse haben keine Rolle zu spielen).
In dem ersten Fall wäre der gesamte Wohnraum und das gesamte Einkommen zu berücksichtigen.
Im zweiten Fall wäre der halbe Wohnraum d. h. vor allem natürlich die halbe Miete zu berücksichtigen und nur dein Einkommen.
Du könntest natürlich auch die Wohnung anmieten und ein Zimmer an sie untervermieten, oder umgekehrt. Aber da hat man die Malesse mit den Nebenkosten. Bei einem Untermieter muss ja auch Strom in den Nebenkosten drin sein, meistens pauschal. Da hat man dann einiges zu tun, bis man sich was Vernünftiges ausgedacht hat.
Noch eine Idee
Du könntest natürlich auch die Wohnung alleine mieten, und deine Freundin wäre nur sehr häufig zu Besuch. Das würde die ganze Sache vereinfachen. Allerdings hätte das auch reale Auswirkungen, wahrscheinlich auch auf die Beziehung.