Liebe Experten,
ich bin Ex-Eigentümer einer Eigentumswohnung, per 31.12.2011 verkauft.
In der Abrechnung 2011 wird das im Wirtschaftsplan 2011 veranschlagte Wohngeld gefordert und nicht die tatsächlichen Kosten, die ca. 900 € niedriger sind.
Es gab 2005 einen Beschluss, Guthaben nicht auszuzahlen.
Muss ich das veranschlagte Wohngeld bezahlen, auch wenn ich nicht mehr Eigentümer bin?
Im Voraus besten Dank und
freundliche Grüße
K. Poppek.