Wohngeldamt hat angeblich ändereung nicht erhalten,schwester muss über 2000€ zurück zahlen

Hallo,

ich hoffe hier kann man uns helfen. Meine Schwester ist anfang letzten Jahres Umgezogen und da Sie sich mit dem Antrag bzw. all diesem Behördenkram nicht so auskennt,habe ich es wie immer mit Ihr zusammen gemacht. Im April haben wir es weg geschickt und lange Zeit kam da nicht,auf Anfrage von meiner Schwester wurde dann gesagt das nichts angekommen sei,Wochen später bekam Sie dann Post von der Stelle das die gute 2000€ zurück zahlen muss inkl. Bußgeld von 160€. Meine Schwester hatte sich dazu geäußert und verstand das alles nicht mehr,denn wir haben den Antrag ja zusammen fertig gemacht. Die restlichen Monate bestanden darin immer wieder Papiere hin zuschicken ,da immer wieder was gefehlt hatte . Um keinen Ärger zu bekommen,bezahlt meine Schwester das Bußgeld und dachte es sei erledigt,doch heute kam der Bescheid das Sie erst im Juli 2016 was bekommen würden da es so lange dauert bis die Schuld abgezahlt ist. Kann sie denn gar nichts machen,ich meine ich war dabei ,habe zusammen mit ihr den Antrag ausgefüllt ,dann wartet sie monatelang (fast 1 Jahr) und nun das. Sie ist so am Boden,denn wenn Sie dieses Geld nicht bräuchten, würden Sie es auch nicht beantragen. Jetzt sollen sie bis Juli nichts bekommen,aber mittlerweile fehlt es an allen Ecken und Enden!

Viele Grüße
Kidajo

Hallo!

Das ist ziemlich unverständlich.

Warum wird denn Geld zurückgefordert ?
Es ist also weiterhin Wohngeld gezahlt worden, es bestand aber kein Anspruch mehr ?
Das wäre für mich klar, das man das zu viel gezahlte Geld mit dem neuen Anspruch verrechnet.
Und dann kann es eben sein, man bekommt eben erst ab Juli wieder Wohngeld.

Wenn der Antrag verloren gegangen sein sollte ( ja, so was kommt mal vor, 1 x unter 10.000 Fällen vielleicht), dann muss man doch nicht ständig neue Unterlagen nachreichen.
Einmal komplett reicht und wenn man den Antragseingang beweisen könnte gäbe es gar keine Probleme.

Das klingt eher, nach einem komplizierten Fall nach dem Umzug, weil sich so viel geändert hat.

Und nochmal, es wurde doch gezahlt. Nur leider offenbar unberechtigt.

MfG
duck313

Hallo,

im Sozialrecht gibt es wie in den meisten Bereichen die Regelung, dass der Absender eines Schreibens beweisen muss, dass dieses beim Empfänger angekommen ist. Wenn man dies nicht kann, hat der Absender Pech, wenn der Brief nicht angekommen ist.

Tipp: Brief persönlich abgeben und auf Kopien einen Eingangsstempel geben lassen. Oder Fristsachen per Einschreiben verschicken. Sonst nach 4 bis 6 Wochen nachfragen, wenn man bis dahin keine Eingangsbestätigung erhalten hat.

Gruß
RHW