Hat man im ALG-I-Bezug generell einen Anspruch auf Wohngeld?
Vielen Dank.
MOD: Titel archivtauglich gemacht
Hat man im ALG-I-Bezug generell einen Anspruch auf Wohngeld?
Vielen Dank.
MOD: Titel archivtauglich gemacht
Generell zwar nicht, aber wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Und nur bei ALG 1, bei ALG 2 gibt es üblicherweise kein Wohngeld.
Bei künftigen Fragen zu ALG bitte im Brett Arbeits-und Sozialamt fragen, sonst muss der Mod deine Frage verschieben.
[MOD] Ist hier schon richtig. Geht ja im Prinzip um Wohngeld bzw. ob man in einem bestimmten Fall (hier: Alg-Bezug) Anspruch darauf hat, und nicht um den Alg-Bezug selbst.
TM
MOD Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Vielen Dank für die Antwort. Ich wusste die Frage nicht richtig zu platzieren.
[MOD] Ist schon okay hier. 
MOD: Titel archivtauglich gemacht