Wohngeldanspruch bei Alg-I-Bezug?

Hat man im ALG-I-Bezug generell einen Anspruch auf Wohngeld?

Vielen Dank.

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Generell zwar nicht, aber wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Und nur bei ALG 1, bei ALG 2 gibt es üblicherweise kein Wohngeld.

Bei künftigen Fragen zu ALG bitte im Brett Arbeits-und Sozialamt fragen, sonst muss der Mod deine Frage verschieben.
[MOD] Ist hier schon richtig. Geht ja im Prinzip um Wohngeld bzw. ob man in einem bestimmten Fall (hier: Alg-Bezug) Anspruch darauf hat, und nicht um den Alg-Bezug selbst.

TM

MOD Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Vielen Dank für die Antwort. Ich wusste die Frage nicht richtig zu platzieren.
[MOD] Ist schon okay hier. :smile:

MOD: Titel archivtauglich gemacht