Ich habe Anfang des Jahres meinen Arbeitsplatz verloren und da ich auf meinen Antrag auf WG einen negativen Bescheid erhielt, in dem mir meine Abfindung in Brutto 2000 Euro abzugsfrei über 36 Monate angerechnet wurde, mir jedoch nach Abzug meiner Miete lediglich 200 Euro meiner Einkünfte bleiben, hätte ich gerne gewusst, wie ich diesem Bescheid widersprechen kann, bzw. ob ich überhaupt eine Chance habe, Wohngeld zu erhalten. Arbeitslosengeld II wollte ich gerne vermeiden, da ich nur von einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit ausgehe.
Warum kein ALG II beantragen??? Da zählt die Abfindung als Vermögen und wird nicht angerechnet.
Steht Dir doch zu…
Vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte vor 2 Jahren schon einmal meinen Job verloren und musste, weil mein Gehalt nicht sehr üppig war, ALG II beantragen. Das war derart demütigend, dass ich keine Lust auf Wiederholung verspüre. Gott sei Dank habe ich es damals nicht in Anspruch nehmen müssen, weil ich sehr schnell wieder eine Arbeit gefunden habe. Außerdem „gehört“ man dann der ARGE, die noch weniger für die Jobfindung tut. Das kleinere Übel ist einfach das Wohngeld! Damit ist meine Frage immer noch nicht beantwortet.
Warum kein ALG II beantragen??? Da zählt die Abfindung als
Vermögen und wird nicht angerechnet.
Steht Dir doch zu…