Wohngeldanspruch - ja oder nein?

Hallo,
habe eine kurze Frage. Komme mit der Berechnung beim Wohngeld nicht so ganz klar, daher bitte ich um Hilfe.
Ausgangspunkt:
Person A und B sind ein Paar, jedoch nicht verheiratet, wohnen aber zusammen in einer 3-Zimmer Wohnung (58 m²). Person A erhält im Monat rund 1400 € Brutto, Person B 455 € BaFöG. Zusammen ergibt das rund 1430 € netto für beide.
Frage:
Kann man für beide Personen ZUSAMMEN Wohngeld beantragen oder geht das generell nur einzeln? Falls es zusammen geht, besteht bei dem Gesamteinkommen Anspruch und wenn ja, wieviel?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,
Errechne dir das selber:
http://www.wohngeldrechner.nrw.de
Gruss
PC-Shark

Danke dafür.
Noch eine Frage. Am Ende muss man ja das Einkommen eingeben. Zählt denn Bafög hier als Einkommen? Eigentlich nicht, oder?

Danke dafür.
Noch eine Frage. Am Ende muss man ja das Einkommen eingeben.
Zählt denn Bafög hier als Einkommen? Eigentlich nicht, oder?

Könnte eigentlich ein bißchen egal sein, da jemand mit BaföG normalerweise keinen Anspruch auf Wohngeld hat.

Gruß

In den Erläuterungen steht sinngemäß, dass ein Haushalt bestehend aus Nur-Bafög-Beziehern kein Wohngeld bekommt. Mischhaushalte haben jedoch Anspruch auf Wohngeld. Da nur einer Bafög bezieht, gibts also Wohngeld für den Gesamthaushalt. Aber normalerweise dürfte Bafög ja wohl kaum als „Einkommen“ bezeichnet werden.

Nein. Aber als Sozialleistung. Und das BaföG deckt auch die Wohnkosten mit ab. Also gibts nicht nochmal Wohngeld. Die Online-Wohngeldrechner berücksichtigen in der Regel die hier vorliegende Konstellation nicht.
Pi-mal-Daumen hat also nur der nicht Bafög-Empfänger einen Anspruch auf Wohngeld, allerdings dann auch nur für seinen Teil der Wohnung, bei zwei Leuten dann also wohl die Hälfte. Da hilft wohl nur ein Antrag, dann erfährt man es genau.

Gruß

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