Moin!
Angenommen, man hat vor Monaten einen Wohngeldantrag eingereicht, aber noch keinerlei Antwort erhalten.
Weiß jemand, an wen man eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten muss, und ggf., wie eine solche auszusehen hat?
Danke im Voraus!
Moin!
Angenommen, man hat vor Monaten einen Wohngeldantrag eingereicht, aber noch keinerlei Antwort erhalten.
Weiß jemand, an wen man eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten muss, und ggf., wie eine solche auszusehen hat?
Danke im Voraus!
langsam
Angenommen, man hat vor Monaten einen Wohngeldantrag
eingereicht, aber noch keinerlei Antwort erhalten.
Dann könnte man an die Wohngeldstelle eine Anfrage ggf. auch Beschwerde richten, was denn nun wird. Liegt eine Notsituation vor oder besteht unmittelbare Gefahr für eine solche, weil man auf die Wohngeldzahlung angewiesen ist, reicht dies vorzutragen, um eine sofortige Abhilfe zu erhalten. Das wäre dann der Erlass des Wohngeldbescheids und Zahlung oder mind. ein Vorschuss als vorläufige Zahlung.
Dann brauchts eigentlich keine Dienstaufsichtsbeschwerde mehr, die geht sonst formlos an die entsprechende aufsichtsführende Dienstelle. http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde
Wohngeldantrag sehr frühzeitig stellen.