Hallo, habe folgendes Problem.
Habe erspartes in der Höhe von 700 Euro auf einem Sparkonto von dem das Amt erfahren wird weil von dort die Kaution und erste Miete abging was man dem Kontoauszug entnehmen kann. Kann jetzt von mir verlangt werden das ersparte erst aufzubrauchen oder gibt es so etwas wie einen Freibetrag?
Beim Wohngeld sieht man das nicht so eng. Außerdem sind 700,-- € nun nicht gerade als Vermögen anzusehen, nicht wahr? Es werden lediglich die Zinseinkünfte als Einnahmen berücksichtigt. Erspartes und die entsprechenden Zinseinnahmen müssen lediglich nachgewiesen werden. Und die entnommenen Summen können Sie vermutlich durch Überweisung oder Quittung nachweisen.
Alles Gute!
Allgäu-Tante