Wohngeldantrag für Pflegeheim falsch berechnet?

Meinen Großvater mussten wir vor einiger zeit wegen seiner Gesundheit in ein Pflegeheim gebe. Nun haben wir Wohngeld beantragt, welches jedoch abgehlehnt wurde.
In der Rechnung des Landratsamtes (in Sachsen) wurde von einer Mite von 308 Euro im Monat ausgegangen. Im Pflegevertrag werden jedoch täglich 69,87 Euro Heimgelt beaufschlagt. Allem anschein nach haben die also nicht die Pflegekosten sondern nur die Miete für die Wohnfläche als Kosten angenommen.
Sind die damit im Recht, oder haben wir etwas falsch beantragt?

hallo Gaaron0123,
an deiner Stelle würde ich da noch mal im Pflegeheim nachfragen ob, ob dies nur die reinen Wohnkosten sind oder die Pflegekosten mit drin sind. dies wären im Monat 2096,10 Euro wenn ich die 69,87 mal 30 Tage rechne. Das Pflegeheim möchte dir bitte nur die reinen Wohnkosten aufschlüsseln.
Oder eine andere Möglichkeit, frage im Wohngeldamt noch mal nach von welchen Kriterien sie ausgehen bei der Berechnung.
Denn ich habe keine Ahnung wie das Wohngeld für ein Pflegeheim berechnet wird.
Tut mir leid, ich kann da nicht viel helfen.
Vielen lieben Gruß
Carola (Qualle2008)

Da gibt es nur eins: hingehen erklären lassen und denen den Sachverhalt noch einmal erklären. Vermutlich wurde es nicht verstanden, dass sich die Kosten eigentlich auf jeden einzelnen Tag und nicht auf den Gesamtmonat beziehen.
Außerdem kann man zunächst einmal auf jeden Bescheid hin Widerspruch einlegen, Begründung und Belege können nachgereicht werden.
Außerdem kann beim Bezirk die Übernahme der Kosten der Pflege im Heim beantragt werden, falls der Großvater selber (Rente, Ersparnisse) oder seine Kinder (Einkommen, Ersparnisse) über kein Vermögen verfügen, um das Heim selber bezahlen zu können. Antragstellung direkt bei Ihrem zuständigen Sozialamt möglich (bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung).
Alles Gute!

Hallo

Allem anschein nach haben die also nicht die Pflegekosten sondern nur die Miete für die Wohnfläche als Kosten angenommen.

Es wäre mir auch neu, dass bei Wohngeld auch Pflegekosten zur Miete gerechnet werden. Man kann diese Kosten wahrscheinlich vom Einkommen absetzen, aber nicht zur Miete hinzuzählen.

Richtig wissen tue ich es aber nicht.

Viele Grüße