meine Frage bezieht sich auf eine Freundin(18Jahre) von mir. Und zwar ist sie noch Schülerin (Gymnasium) die leider von ihren Eltern vor die Tür gesetzt wurde.
Nun die Frage ob sie Anspruch auf Unterstützung hat? Denn Momentan wohnt sie bei mir. Gibt es die mögichkeit ohne eigenes Einkommen eine Wohnung für sie zu bekommen?
Danke schonmal für eure Hilfe.
Gruß
Markus
Hallo Markus
Schüler haben ggf erst mal Anspruch auf Bafög, bzw. sind die Eltern Unterhaltspflichtig bis eine Ausbildung abgeschlossen worden ist.
Deine Bekannte sollte mal beim Arbeitsamt vorsprechen und sich dort beraten lassen. http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/55/Wohngeld/Wohn…
vielleicht kannst du hier auch einige Informationen entnehmen.
Lg und ein schönes WE
irina
leider hat deine freundin keine chance finanzielle unterstützung von ämtern zu bekommen (zumindest wohngeld oder alg 2 (arbeitslosenbeihilfe)
ich erkläre dir in kurzen worten warum das so ist :
für jeden antrag egal bei welchem amt muss man bstimmte vorraussetzungen erfüllen.
beim wohngeld ist es so das man hauptmieter einer wohnung sein muss und über einkommen verfügt aus einem arbeitsverhälniss -wohngeld ist auch nicht so hoch das man die komplette miete davon zahlen kann sondern dient nur als beihilfe–die vorraussetzungen sind hier nicht gegeben.
auf unterstützung vom arbeitsamt kann sie auch nicht hoffen das deine freundin "gerade mal 18 "ist und unter 25 jahren bewilligt das amt keine hilfen da die eltern für unterkunft und unterhalt sorgen müssen!
sie kann unterhaltsvorderungen gegen die eltern geltend machen …
die unterhaltspflicht endet zwar mit dem 18 lebensjahr ,aber eltern müssen kindern sogennanten „barunterhalt“ zahlen und das bis zur beendigung der 1. berufsausbildung !
ausserdem kann deine freundin kindergeld beantragen ,das muss sie aber selbst machen ,kindergeld wird bis höchstens 27 lebensjahr weiter gezahlt bis schule und Ausbildung beendet wurden !wie gesagt das geht nur auf antrag!
was die eigene wohnung angeht …besteht noch die möglichkeit das deine freundin einen termin beim jugendamt macht und dort die situation erklärt ,das jugendamt (keine angst die sind nicht so schrecklich wie man sich das immer vorstellt)
verfügt über eine anzahl von wohnprojekten unter anderm "betreutes wohnen"das ist allerding nur für junge erwachsen geeignet die erst lernen müssen alleine klar zu kommen–also nichts für euch bzw für deine freundin …das amt verfügt aber in der regel auch über andere wohnprojekte zb. Wg zimmer …die werden dann vom jugendamt auch bezahlt ! wenn ein zusammenleben im elternhaus nicht mehr möglich ist!
des weiteren kümmert sich das jugendamt auch um die durchsetzung in unterhaltssachen ,das geht auch schneller als über einen anwalt !
es bleibt euch also nichts anderes übrig als zum jugendamt zu gehen --dort wird deine freundin unterstützung und vor allem schnelle hilfe bekommen …die ich an eurer stelle auch nutzen würde.
wenn sie schule und ausbildung beendet hat und über einkommen verfügt dann kann sie sich eine wohnung mieten und auch wohngeld bekommen!
also: sie muss ein konto eröffnen (wenn sie noch keins hat)
–kindergeld beantragen -dafür braucht sie die kindergeld nummer
–termin beim jugendamt ,wegen barunterhalt und wohnsituation!
eine andere möglichkeit gibt es leider nicht ,sollten noch fragen offen sein -einfach fragen ,ansonsten wünsche ich euch alles gute und viel glück …liebe grüsse nancy
Unterstützungen gibt es viele, von Bafög über das zustehende Kindergeld und ähnliches.
Leider kenne ich mich in diesem Bereich nur sehr schemenhaft aus. Auch wenn sie schon 18 ist, müsste sie noch im Bereich des Jugendamt angesiedelt sein, weil sie ja noch zur Schule geht.
Sie sollte sich dringend Hilfe/Beratung bei dem zuständigen Jugendamt einholen.
klar, aber dafür muss sie zum jugendamt. wenn die bestätigen, dass ein zusammenleben mit den eltern nicht geht, übernimmt das jobcenter, wobei diese sich das geld evtl. von den eltern wieder holen… einkommensabhängig